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Goethe-Institut

Tarifeinigung zum TV Eigenmittel erzielt

Mit großen Zugeständnissen auf beiden Seiten haben sich Goethe-Institut (GI) und GEW in den Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung in der GI-Zentrale in München auf ein Gesamtpaket geeinigt.

GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz (rechts) und der Kaufmännische Direktor des Goethe-Instituts, Rainer Pollack, bei der Unterzeichnung des Einigungspapiers

Bei den Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung in der Zentrale des Goethe-Instituts (GI) in München hat der GI-Vorstand ein Gesamtpaket vorgelegt, das aus Sicht der GEW zunächst mit Härten verbunden ist, aber dauerhafte Verbesserungen bringt. Zur Einhaltung des Sanierungsplans bleibt es im kommenden Jahr noch einmal bei der erhöhten Unterrichtsverpflichtung für alle Lehrkräfte. Die sogenannten Zusammenhangstätigkeiten werden jedoch auf die unmittelbare Vor- und Nachbereitung des eigenen Unterrichts begrenzt. Die GEW-Tarifkommission empfiehlt das Tarifergebnisse den Mitgliedern zur Annahme, die nun in einer Mitgliederbefragung darüber abstimmen.

„Beide Seiten mussten schwere Zugeständnisse machen.“ (Daniel Merbitz)

GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz sagte: „Die Positionen lagen zu Beginn denkbar weit auseinander. Beide Seiten mussten schwere Zugeständnisse machen. Am Ende steht eine Einigung über ein Gesamtpaket, das ich unseren Mitgliedern zur Annahme empfehle. 2022 wird noch einmal hart. Dafür haben wir langfristig gute Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag gesichert.“

Ab 2023 wieder 24 Unterrichtseinheiten

Durch eine dynamische Anbindung der Tabellenentgelte an die Tariferhöhungen zum TVöD muss beispielsweise künftig nicht mehr für jede Tariferhöhung der TV Eigenmittel neu verhandelt werden. Das damit einhergehende Sonderkündigungsrecht für die Entgelttabelle ermöglicht es, im Konfliktfall für eine Entgelterhöhung zu streiken, ohne dafür den gesamten TV Eigenmittel kündigen zu müssen.

Bestandslehrkräfte, die in den Jahren 2020 bis 2022 für die Bewältigung der Krise zusätzliche Belastungen in erheblichem Umfang auf sich nehmen mussten und müssen, gehen ab 2023 dauerhaft wieder auf 24 UE Lehrdeputat zurück. Zudem gibt es Verbesserungen bei der Fortbildung von Beschäftigten und Entlastungen bei der Beratung von Kursteilnehmenden beim Online-Unterricht.

Der Zukunfts- und Struktursicherungstarifvertrag wird mit folgenden Maßgaben für das Jahr 2022 fortgesetzt:

  • 26 UE für alle Lehrkräfte
  • 1 AB-Tag für Bestandslehrkräfte, die vor dem 31.12.2021 eingestellt wurden
  • Beschäftigungssicherung für Lehrkräfte bis zum 31.12.2022
  • Standortsicherung für alle GID bis zum 31.12.2022
  • Reduzierter Katalog der Zusammenhangstätigkeiten tritt bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft

Zum 1. Januar 2023 treten die folgenden Änderungen des TV Eigenmittel in Kraft:

  • „Dynamisierungsklausel“: Entgelterhöhungen zum TVöD werden – wie im ÖMB – automatisch übernommen. Die Entgeltregelung ist gesondert kündbar.
  • Unterrichtsverpflichtung für alle ab dem 1. Januar 2022 neu eingestellten Lehrkräfte bleibt bei 26 UE
  • Unterrichtsverpflichtung für alle Bestandslehrkräfte wird dauerhaft auf 24 UE reduziert
  • Die 5 AB-Tage werden dauerhaft gestrichen
  • Keine Eingruppierung von Verwaltungsleitungen mehr unterhalb der
    Entgeltgruppe 10

Die Tarifparteien werden ihre halbjährlichen Konsultationen zum TV Eigenmittel und zur Situation der GID fortführen und haben darüber hinaus Gespräche zu folgenden Themen vereinbart:

  • Prämien: Der Arbeitgeber hat die Absicht, bei einer Besserung der wirtschaftlichen Lage ab 2023, den Beschäftigten für ihren Einsatz zur Bewältigung der Krise etwas „zurückzugeben“. Über die Möglichkeiten der Umsetzung werden die Tarifparteien sich im Jahr 2022 austauschen.
  • Lehrkräftearbeitszeit: Der Arbeitgeber möchte weiterhin Ideen zu einer Neuregelung der Lehrkräftearbeitszeit (Zeitstunden/Zeiteinheiten statt UE) entwickeln. Die Tarifparteien bleiben darüber im Gespräch.
  • Lehrkräfteeingruppierung: Die Tarifparteien setzen die Gespräche zu einer differenzierten Eingruppierung von Lehrkräften auf Grundlage eines bereits gemeinsam entwickelten Strukturvorschlags fort.
  • VLK/HLK: Die Tarifparteien werden bei einer Besserung der wirtschaftlichen Situation des EMB Gespräche über Entfristungen und Nachbesetzungen von Lehrkraftstellen aufnehmen.