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Goethe-Institut: Tarifabschluss für den Eigenmittelbereich

Die GEW und der Vorstand des Goethe-Instituts haben sich nach rund 1,5 Jahren zähen Ringens auf einen Tarifabschluss für den Eigenmittelbereich geeinigt. Dieser bedeutet bessere Eingruppierungen für Mediotheksbeschäftigte und Verwaltungsleitungen.

Die Verwaltungsleitungen im Inland sind künftig üblicherweise in die EG 10 eingruppiert, bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung ihrer Tätigkeit in die EG 11. Mediotheksbeschäftigte sind in Zukunft mindestens in die EG 7 einzugruppieren, bei dauerhaften besonderen Beratungs- und Betreuungsaufgaben in die EG 8. Eine vergleichbare Formulierung für SachbearbeiterInnen lehnte der Vorstand ab. Auch neu einzustellende Lehrkräfte werden weiterhin in die EG 11 eingruppiert.

Für die Lehrkräfte bringt der neue Tarifvertrag eine Reduktion der Lehrverpflichtung von 25 auf 24 UE pro Woche und stellt klare Regeln für eine flexible Arbeitszeit auf. Die zusätzlichen fünf arbeitsfreien Tage, deren Abschaffung der Arbeitgeber zunächst gefordert hatte, bleiben erhalten.

Es wird zwar weiter getrennte Tarifverträge für den Eigenmittelbereich (EMB) und den Öffentliche-Mittel-Bereich (ÖMB) geben, aber es ist gelungen, die Tarifverträge so weit wie möglich aneinander anzugleichen. Gleich einen einheitlichen Tarifvertrag für beide Bereiche machen wollte das Goethe-Institut nicht. Der Vorstand weigert sich zudem nach wie vor, über die Beschäftigungsbedingungen freier MitarbeiterInnen zu verhandeln.

Auch wenn sich viele Forderungen nicht durchsetzen ließen, bewertete die GEW-Tarifkommission das Ergebnis insgesamt positiv. Nachdem der Geschäftsführende Vorstand der GEW und das Präsidium des Goethe-Instituts dem Abschluss zugestimmt haben, kann der neue Tarifvertrag am 1. Januar 2016 in Kraft treten.