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Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten

GEW unterstützt Kampagne gegen „Doppelverbeitragung“

Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten volle Krankenkassenbeiträge entrichten – auch wenn diese bereits während des Ansparens gezahlt wurden. Die Gewerkschaften fordern per Petition ein Ende der Doppelverbeitragung.

Foto: Pixabay / CC0

Mit der Petition Rentengerecht.de will die Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE) ein sogenanntes Doppelverbeitragungsverbot durchsetzen. Die DGB-Gewerkschaften unterstützen das Vorhaben, der Geschäftsführende Vorstand der GEW ruft alle Betroffenen dazu auf, die Petition bis zum 15. Januar 2019 online oder per Post zu unterzeichnen.

Hintergrund: Seit 2004 müssen Rentnerinnen und Rentner, die eine Betriebsrente oberhalb der Freigrenze von derzeit 152,25 Euro beziehen, den vollen Beitragssatz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung alleine tragen. Das sind im Durchschnitt 15,6 Prozent. Damit vermindert sich der Auszahlungsbetrag um fast ein Fünftel. Dabei wurden im öffentlichen Dienst bereits ein großer Teil der Umlagen und Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL, ZVK) mit Krankenkassenbeiträgen belegt. Auch Ruhestandsbeamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen den vollen Beitrag alleine schultern.

Die Bundestagsfraktion Die Linke forderte bereits ein Ende der „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten. In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages plädierten auch viele Sachverständige für eine Lösung. Sowohl in den Regierungs- als auch den Oppositionsparteien steigt die Zahl derer, die sich für eine Neuregelung aussprechen, ebenfalls. Beim CDU-Parteitag Anfang Dezember plädierte die Mehrheit der Delegierten dafür. Diesem Diskussionsprozess wollen die DGB-Gewerkschaften nun zusätzlichen Schwung geben.