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Corona-Krise

GEW nennt Bedingungen für Öffnungen der Schulen

Die GEW steht grundsätzlich hinter der politischen Entscheidung zur schrittweisen Öffnung der Bildungseinrichtungen ab dem 4. Mai, verknüpft diese aber mit konkreten Forderungen an Infektionsschutz und Hygiene. Zudem sieht sie die KMK nun am Zuge.

Foto: Pixabay / CC0

Nach den von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten verkündeten Lockerungen des Shutdowns fordert die GEW die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, schnell Konzepte für die stufenweise Öffnung der Schulen ab dem 4. Mai zu entwickeln. „Hierfür bietet die GEW ihre Mitarbeit und Unterstützung an“, sagte die Gewerkschaftsvorsitzende Marlis Tepe am Mittwoch in Frankfurt am Main und bekräftigte: „Bei allen Maßnahmen müssen der größtmögliche Infektionsschutz und die bestmögliche Hygiene für alle Beschäftigten und die Lernenden die Messlatte sein. Dafür brauchen wir ein abgestimmtes, gemeinsames Handeln der Bundesländer.“ 

„Sind diese Standards nicht zu gewährleisten, dürfen die Schulen nicht geöffnet werden.“ (Marlis Tepe)

Konkret verlangt die GEW, dass Schulen regelmäßig grundständig gereinigt und Toiletten teils saniert werden müssten. Zudem würden Flüssigseife, warmes Wasser, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel sowie hochwertige Atemschutzmasken und bei der Arbeit mit Kranken oder Behinderten Schutzbekleidung benötigt. Die für den Infektionsschutz notwendigen Sicherheitsabstände in den Einrichtungen und auf den Schulhöfen müssten gewährleistet werden können.

„Sind diese Standards nicht zu gewährleisten, dürfen die Schulen nicht geöffnet werden“, betonte Tepe. „Träger und Behörden müssen die hygienischen Verhältnisse an den Einrichtungen nachhaltig verbessern und für einen effektiven Infektionsschutz sorgen. Das darf nicht am Geld scheitern.“ Bei der Umsetzung der Maßnahmen bräuchten die Leitungen der Schulen zudem umfassende Unterstützung und Beratung. 

Zeugnisse mit Corona-Bonus

Die GEW erneuerte darüber hinaus ihre Position, die Durchführung von Abschlussprüfungen nicht zu erzwingen, sondern stattdessen Abschlüsse, Noten und Versetzung auf Grundlage der bereits in diesem Schuljahr erbrachten Leistungen zu erteilen. Im Zweifel solle die Bewertung zugunsten der Schülerin oder des Schülers ausfallen. „Entscheidend ist, dass die Schülerinnen und Schüler keine Nachteile haben und die Schulzeit sich nicht verlängert. Die Länder müssen sich darauf verständigen, alle Abschlüsse und Noten gegenseitig ohne Wenn und Aber anzuerkennen“, sagte Tepe.