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GEW Schleswig-Holstein - Kritik am neuen Besoldungsgesetz lässt nicht nach

Die GEW in Schleswig-Holstein hält fest an ihrer Kritik am Lehrkräftebesoldungsgesetz, das seit dem 1. Februar 2016 in Kraft ist.

Die Lehrkräfte an Grundschulen gehen leer aus, für die Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen ist die Situation unklar. Auch wenn Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) in der Debatte des Landtages am 20. Januar 2016 angekündigt hatte, dass die früheren Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen von A12 zu A13 wechseln könnten, bleibt weiterhin unklar unter welchen Bedingungen. „Im Gesetz steht dazu nichts“, kritisiert die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke. „Da heißt es weiterhin: Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen: A12.“

Besonders enttäuscht sind die Kolleginnen, dass die Forderung „A13 für alle Lehrkräfte“ als Eingangsbesoldung nicht durchgesetzt werden konnte, was insbesondere die Lehrkräfte an Grundschulen betrifft. „Dafür werden wir weiter kämpfen müssen“, so Henke. Was die angekündigte Beförderung der Grund- und Hauptschul-Kolleg_innen an den Gemeinschaftsschulen angeht, fordert die GEW eine zügige Umsetzung noch in diesem Jahr.