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GEW macht sich startklar

Auf die kommende Tarifrunde, in der über die Entgeltordnung (EGO) für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst verhandelt werden soll, hat sich die GEW sehr gut vorbereitet.

Bereits im Januar 2014 initiierte die Bildungsgewerkschaft mit einer tarifpolitischen Konferenz in Eisenach eine Mitgliederdiskussion über die Forderungen, die sie in die Verhandlungen über die Entgeltordnung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) einbringen will. Die entsprechenden Beschlüsse der Bundestarifkommission (BTK) liegen – nach Drucklegung der E&W – seit Anfang November vor (s. GEW-Website unter www.gew.de/EGO). Jetzt ist die GEW startklar für die Gespräche mit den Arbeitgebern, die ab dem 1. Januar 2015 beginnen können.

Erzieherinnen und Erzieher sowie Beschäftigte in sozialpädagogischen Berufen haben große Erwartungen an die kommende Tarifrunde. Es geht erstmals seit dem Abschluss der EGO für SuE in 2009 um eine neue Bewertung und damit eine andere Eingruppierung der Tätigkeiten. Zum Hintergrund: Die EGO legt auf Grundlage der Aufgaben der Beschäftigten deren Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe (EG) fest. Dies entscheidet, welche Arbeit wie bezahlt wird.

Erzieherinnen, Erzieher, Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter werden, gemessen an der gesellschaftlichen Relevanz der Sozial- und Erziehungseinrichtungen sowie den Qualitätsstandards und Ansprüchen in den Bildungsstätten nicht adäquat bezahlt. Klar ist: Das Gehaltsniveau dieser Beschäftigtengruppen liegt unterhalb dessen, was in anderen Berufsfeldern mit vergleichbaren Ausbildungswegen verdient wird. In der Mitgliederdiskussion haben sich vier Kernforderungen an die Arbeitgeber herauskristallisiert:

Beruf aufwerten

Die GEW will in den Tarifverhandlungen erreichen, dass die Bezahlung der Sozial- und Erziehungsberufe insgesamt angehoben wird. Die Kita ist der Elementarbereich des Bildungswesens. Die Jüngsten sollen optimal gefördert und auf ihrem Bildungsweg von Anfang an unterstützt werden. Auch die Schulsozialarbeit gewinnt an Wichtigkeit – mit Blick auf Inklusion und Ganztagsbetreuung. Gute Bildung und Erziehung gibt es nur dank der guten Leistung der Beschäftigten. Dies müssen die Arbeitgeber angemessen bezahlen.

Leitungen neu eingruppieren

Die Eingruppierung der Leitungskräfte richtet sich bisher nach der Zahl der regelmäßig belegbaren Kita-Plätze. Anspruchsvolle Leitungsaufgaben, die große Sachkompetenz und Verantwortung verlangen, müssen beim Verdienst künftig unbedingt zusätzlich berücksichtigt werden. Insbesondere das Einstiegsgehalt der Leiterin einer kleinen Einrichtung (weniger als 40 Plätze – Entgeltgruppe S 7) liegt mit 2349 Euro brutto kaum höher als das einer Erzieherin ohne Leitungsaufgaben – und ist damit viel zu niedrig. Zumal mit der Leitungstätigkeit nicht zuletzt Personalverantwortung verbunden ist. Das führt unter anderem dazu, dass eine Leiterin schlechter eingruppiert wird, wenn die Einrichtung einen besseren Betreuungsschlüssel hat, z. B. weil sie Kinder unter drei Jahren aufnimmt. Bei der Bewertung der Leitungstätigkeit sollte daher nicht nur berücksichtigt werden, wie viele Kita-Plätze die Einrichtung hat, sondern auch, wie viele Mitarbeiter dort tätig sind.

Mobilität ermöglichen

Von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden heute hohe Flexibilität und Mobilität erwartet. Doch die öffentlichen Arbeitgeber bestrafen Mobilität statt sie zu fördern. Warum? Sie erkennen die bei anderen Arbeitgebern erworbene Berufserfahrung bei der Eingruppierung nicht ausreichend an. Wechselt zum Beispiel eine Erzieherin ihren Arbeitsort, kann sie selbst bei langjähriger Berufserfahrung in die Erfahrungsstufe 3 zurückfallen, was einer Gehaltseinbuße von rund 500 Euro brutto pro Monat entspricht. Die Kommune kann zwar, um den Personalbedarf ihrer Kita zu decken, eine höhere Stufe gewähren, einen einklagbaren Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Allzu oft sparen die öffentlichen Arbeitgeber so auf Kosten der Angestellten. Für die GEW ist ganz klar: Berufserfahrung im gleichen Arbeitsfeld ist immer in vollem Umfang anzuerkennen – unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber sie erworben worden ist.

Tätigkeitsmerkmale modernisieren

Die Tätigkeitsmerkmale des sozialpädagogischen Berufsfelds müssen überarbeitet und modernisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme neuer Berufe, Arbeitsfelder und Tätigkeiten: Die GEW fordert, neue berufliche Qualifikationen, z. B. einen Hochschulabschluss in Kindheitspädagogik sowie neue Berufsbilder und Arbeitsbereiche (etwa Fachberatung und Schulsozialarbeit), durch eigene Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung angemessen zu honorieren. Damit die GEW ihren Forderungskatalog durchsetzen kann, braucht die Gewerkschaft die volle Unterstützung ihrer Mitglieder und aller Beschäftigten.