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GEW: Gesetze für die Vergabe von Bildungsmaßnahmen korrigieren

Die GEW fordert eine "entschiedene Wende" der Vergabepraxis bei Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Dazu hat die Bildungsgewerkschaft eine Expertise zu Qualitätskriterien für Arbeitsmarktdienstleistungen veröffentlicht.

"Gute Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen", sagte Ansgar Klinger, für Berufliche Bildung und Weiterbildung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Montag in Frankfurt am Main. "Wir brauchen ein kohärentes Fördersystem, Kontinuität in der Zusammenarbeit und pädagogische Qualität. Dafür müssen langfristige Partnerschaften mit qualifizierten und verlässlichen Anbietern von Bildungsmaßnahmen abgeschlossen und die Finanzierung der Angebote sichergestellt werden."

Der Bundestag und die Ministerien für Wirtschaft und Energie sowie Arbeit und Soziales müssten die Gesetze für die Vergabe von Bildungsmaßnahmen grundlegend korrigieren, betonte Klinger. Grund sei die reformierte EU-Vergaberichtlinie, die für öffentliche Aufträge gilt. Kaum ein Bereich des Bildungswesens sei in der Vergangenheit so stark dereguliert worden wie die öffentlich finanzierte Weiterbildung, kritisierte Klinger weiter. Konsequenzen seien unter anderem prekäre Arbeitsbedingungen und ein schleichender Qualitätsverfall.

GEW, DGB und ver.di veröffentlichten am 9. November 2015 die Expertise "Vorschläge zu Qualitätskriterien als Kernbestandteil der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen" des Arbeitsmarkt- und Bildungsforschers Stefan Sell. Zu dem Gutachten haben die Gewerkschaften ihre Schlussfolgerungen formuliert.