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GEW fordert Weihnachtsgeld für FRÖBEL-Beschäftigte

Die Tarifkommission FRÖBEL der GEW hat beschlossen, dass es Zeit ist für ein Weihnachtsgeld bei FRÖBEL. Sie hat den Arbeitgeber zu Verhandlungen darüber aufgefordert. Die Geschäftsführung hat den Verhandlungen zwar zugestimmt, so dass am 19. September 2014 bereits eine erste Verhandlungsrunde stattfinden konnte. Auch hat sie nicht bestritten, dass die Gehälter bei FRÖBEL nach wie vor zu weit hinter denen im öffentlichen Dienst zurückliegen. Dennoch hat sie die GEW-Forderung zunächst zurückgewiesen und ihrerseits ein Angebot gemacht, das die GEW ablehnen musste.

Obwohl die GEW in den vergangenen Tarifrunden bei FRÖBEL immer wieder eine stärkere Annäherung an das Gehaltsniveau im öffentlichen Dienst angemahnt hat, ist die Lücke nach wie vor erheblich – jedenfalls wenn man berücksichtigt, dass eine Erzieherin im kommunalen öffentlichen Dienst zusätzlich zu ihrem Monatsgehalt eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 Prozent eines Monatsgehalts erhält.
Im Oktober 2013 hatte die GEW sich mit der FRÖBEL Gruppe auf eine Tariferhöhung für die nächsten zwei Jahre in zwei Schritten geeinigt:

  • 3,3 Prozent zum 1.2.2014
  • 2,2 Prozent zum 1.2.2015

Ziel war nicht zuletzt, die Lücke zum TVöD ein Stück weiter zu schließen. Die GEW-Mitglieder bei FRÖBEL beurteilten das Ergebnis in der Mitgliederbefragung jedoch eher kritisch. Sie hatten sich mehr erhofft. Durch den überraschend starken Tarifabschluss zum TVöD vom 1. April 2014 kam es auch nicht zur erhofften Annäherung – der Abstand der Tabellen bleibt im Schnitt etwa gleich.

Die GEW-Tarifkommission bei FRÖBEL hat sich vor diesem Hintergrund entschieden, nicht bis zur nächsten Entgeltrunde zu warten, sondern möglichst zügig in Verhandlungen über einen weiteren Gehaltszuwachs einzusteigen. Wir wollen aber nicht einfach einen kleinen Nachschlag zur Tarifrunde erkämpfen, sondern ein dauerhaftes Weihnachtsgeld, das es im FRÖBEL-Tarifvertrag bisher nicht gibt.

Die Tarifkommission hat daher beschlossen, den Arbeitgeber zu Verhandlungen über ein Weihnachtsgeld in Höhe von 90 Prozent eines Monatsgehalts (100 Prozent für GEW-Mitglieder) aufzufordern. So könnte man gegenüber dem TVöD kräftig aufholen und die Beschäftigten hätten vor Weihnachten – wenn viele es besonders gut brauchen können – spürbar mehr Geld in der Tasche.
In den Verhandlungen am 19. September zeigte sich die Geschäftsführung der FRÖBEL-Gruppe zwar gesprächsbereit, wies aber die GEW-Forderung sowohl der Form wie der Höhe nach zurück. Stattdessen machte sie ein Angebot zu einem gestaffelten Aufschlag auf die Entgelttabelle: 90 Euro für das pädagogische Personal in der Stufe A, 80 Euro in Stufe B und 70 Euro ab Stufe C aufwärts.

Das klingt gut, bringt den meisten Kolleginnen und Kollegen, die schon bei FRÖBEL beschäftigt sind, aber wenig bis gar nichts. Profitieren sollten nach dem Willen des Arbeitgebers insbesondere neu eingestellte Mitarbeiter/innen in der Entgeltstufe A. Eine Erzieherin in Stufe A hätte fast vier Prozent mehr Gehalt, während die Kollegin in Stufe F nur noch 2,5 Prozent Aufwuchs hätte. Gerade dort, wo der Abstand zu den Gehältern im öffentlichen Dienst am größten ist, würde der Annäherungsschritt am kleinsten ausfallen. Was der Arbeitgeber damit bezweckt, ist klar: Er will sich auf dem Arbeitsmarkt attraktiv machen, weil qualifizierte Erzieher/innen kaum noch zu finden sind. Für diejenigen, die schon da sind, bleibt dann nicht viel zum Verteilen übrig. Ganz in diesem Sinne sollte der Erhöhungsbetrag auch voll auf die Besitzstände der 2009 in den FRÖBEL-Tarifvertrag übergeleiteten Beschäftigten angerechnet werden, so dass für diese Gruppe von der Erhöhung gar nichts übrig bliebe. Die Beschäftigten in der Verwaltung und das technische Personal kommen in dem Angebot erst gar nicht vor – sie sollen komplett leer ausgehen. Dieses Angebot musste die GEW ablehnen, weil es zu viele Beschäftigte unberücksichtigt lässt und die Annäherung an den TVöD zu schwach ausfällt. Selbst für eine neu eingestellte Erzieherin würde sich der Gehaltsabstand zu einer bei der Kommune beschäftigten Kollegin nicht einmal halbieren.

Beide Seiten verständigten sich, die Verhandlungen zügig und konstruktiv fortzusetzen und haben bereits einen weiteren Verhandlungstermin für den 29. Oktober vereinbart. Die Geschäftsführung hat angedeutet, dass sie ein Weihnachtsgeld nicht kategorisch ablehnt. Es sei in der von der GEW geforderten Höhe allerdings nicht finanzierbar. Am 7. Oktober wird die GEW-Tarifkommission den Verhandlungsstand bewerten und das weitere Vorgehen beraten.