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GEW diskutiert Lehrereingruppierung

Im Rahmen der Neuordnung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst sollen die alten Eingruppierungsregelungen des BAT durch eine neue Entgeltordnung ersetzt werden. Dabei wird erstmals auch die Eingruppierung von Lehrkräften tarifvertraglich geregelt.

Im Rahmen der Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) haben die Länder zugesagt, mit der GEW die Eingruppierung der Lehrkräfte tarifvertraglich zu vereinbaren. Dann wird es erstmals in der Geschichte Deutschlands tarifvertragliche Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften geben. Bisher wurde die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte einseitig vom Arbeitgeber diktiert. Sie richtet sich nach den "TdL-Richtlinien", die sich an das Beamtenrecht anlehnen. Darin wird unterschieden zwischen "Erfüllern" (Personen, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen) und "Nicht-Erfüllern".

Für Lehrkräfte bei Bund und Kommunen wirken diese Verhandlungen indirekt. Mit ihnen werden ebenfalls Verhandlungen zur Entgeltordnung geführt. Aber da sowohl Bund als auch Kommunen nur sehr wenige Lehrkräfte beschäftigen, werden sie sich bei der Eingruppierung der Lehrkräfte am Verhandlungsergebnis mit den Ländern orientieren.

Die GEW hat in den Jahren 2006 und 2007 intensiv über ihre Forderungen zur Eingruppierung von Lehrkräften diskutiert. Das Ergebnis der Diskussion findet sich im Downloadbereich. Die GEW nimmt bei ihren Forderungen auch tarifpolitisch das bildungspolitische Ziel der GEW "eine Schule für alle" auf. Sie will bei der Bezahlung weg vom alten Muster "kleine Kinder - kleines Gehalt, größere Kinder - größeres Gehalt".