
Im März 2019 haben Bund und Länder den „Digitalpakt Schule“ vereinbart. Seitdem gab es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie alleine in diesem Jahr drei Erweiterungen der Leistungen des Bundes. Ausgelassen wurde bisher jedoch die öffentlich finanzierte Weiterbildung – ein Desiderat, wie die GEW beanstandet.
„Die Vereinbarungen, die Bund und Länder zum „Digitalpakt Schule“ getroffen haben, müssen eine Erweiterung auf die im öffentlichen Auftrag stattfindende Weiterbildung erfahren!“, so das GEW Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, Ansgar Klinger.
Die GEW setzt sich dafür ein, dass Bildungseinrichtungen, die Lehrkräfte und auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den vom Bund (insbesondere Integrations- und Berufssprachkurse, Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III), von den Ländern sowie von den Kommunen verantworteten öffentlich finanzierten Weiterbildungsgängen – analog zum Bereich der Schulen – unterstützt und gefördert werden sollten.
Der Vorstandsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung der GEW hat wie etwa in der Studie „Mehrbedarfe für eine adäquate digitale Ausstattung der berufsbildenden Schulen im Lichte des Digitalpakts“ von Anfang an verdeutlicht, dass:
Im Zeitraum von 2019 bis 2024 hat der Bund im Rahmen des „Digitalpakt Schule“ einen Betrag von fünf Milliarden Euro gewährt, um die Digitalisierung der allgemein- und berufsbildenden Schulen zu unterstützen. Die Länder müssen jeweils mindestens zehn Prozent ergänzen, sodass der Gesamtbetrag für den Zeitraum von fünf Jahren mindestens 5,5 Milliarden Euro beträgt.
Mittlerweile sind bereits alleine in diesem Jahr drei Erweiterungen der Leistungen des Bundes vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beschlossen worden: