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Coronapandemie

Coronaprämie auch bei Altersteilzeit zahlen

Arbeitgeber und Gewerkschaften streiten über die in der jüngsten Tarifrunde vereinbarte sogenannte Coronaprämie. Konkret geht es darum, ob auch Beschäftigte in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit Anspruch haben.

Foto: GEW/Shutterstock
Im Tarifabschluss vom Oktober 2020 wurde anstelle einer Lohnerhöhung eine Coronaprämie vereinbart. (Foto: GEW/Shutterstock)

Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften sind uneins über Details zur Auszahlung der sogenannten Coronaprämie. Dabei geht es um Beschäftigte, die bereits in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit sind. Die Coronaprämie wurde in der jüngsten Tarifrunde mit Bund und Kommunen im Oktober 2020 anstelle einer Lohnerhöhung für 2020 vereinbart. Die Einmalzahlung ist für die Beschäftigten steuer- und abgabefrei. 

Hilfe bei den GEW-Landesrechtsschutzstellen

Die kommunalen Arbeitgeber sind nun jedoch der Ansicht, dass diese Coronaprämie Beschäftigten, die bereits in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ (Blockmodell) seien, nicht zustehe. Die Gewerkschaften vertreten hingegen die Auffassung, dass auch ATZ’ler in der Freistellungsphase entsprechend ihrem Entgeltanspruch die Hälfte der Coronaprämie bekommen müssten.

Kommunale Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, die im Dezember keine anteilige Coronaprämie – je nach Entgeltgruppe 150, 200 oder 300 Euro – zusätzlich zum Entgelt erhalten haben, sollten sich möglichst bald mit ihrer GEW-Landesrechtsschutzstelle in Verbindung setzen. Die Coronaprämie muss wegen der tarifvertraglichen Ausschlussfrist bis Ende Juni 2021 geltend gemacht werden. Bei einer Auszahlung nach dem 30. Juni 2021 geht zudem die Steuer- und Abgabenbefreiung verloren.