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GEW Brandenburg setzt Gleichstellung der Lehrkräfte durch

Die GEW Brandenburg hat als erster Landesverband die Gleichstellung der Lehrkräfte auch im Grundschulbereich durchgesetzt. Auch für alle Bestandslehrkräfte ist eine Anhebung nach A13 beziehungsweise E13 vereinbart worden.

In schwierigen Verhandlungen hat die GEW Brandenburg die Gleichstellung der Lehrkräfte, insbesondere auch im Grundschulbereich, durchgesetzt. Zum 1. Januar 2019 werden alle Lehrkräfte mit einer Befähigung für die Primarstufe sowie Lehrkräfte mit einer Befähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die in der Besoldungsgruppe A12 eingruppiert sind, in die Besoldungsgruppe A13 gehoben. Die vergleichbaren angestellten Lehrkräfte werden zeitgleich auf der Grundlage des TV-L und des TV Entgeltordnung Lehrkräfte in die entsprechenden Entgeltgruppen eingruppiert. „Die Hebungen der Lehrkräfte, insbesondere im Grundschulbereich, sind ein historischer Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung der engagierten und erfolgreichen Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg“, kommentierte GEW-Landeschef Günther Fuchs

GEW-Beamten- und Tarifexperte Daniel Merbitz lobte, Brandenburg sei es als erstem Landesverband gelungen, eine Zusage der Landesregierung vertraglich festzuschreiben, derzufolge alle Lehrämter, auch die Grundschule, in A13/E13 angehoben werden sollten. Die GEW Berlin habe sich bei ihren Forderungen an den Berliner Senat bereits auf dieses Ergebnis berufen. „Auch anderen Landesverbänden wird das Rückenwind geben.“ Mit der Initiative „JA13 – Weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ macht die GEW seit Herbst 2016 Druck für eine faire Entlohnung von Grundschullehrkräften.

Zusagen für Änderung des Landesbeamtenrechts

Zugleich wurden wichtige Regelungen zur Einstellung und Qualifizierung von Lehrkräften mit Seiteneinstieg vereinbart. Diese erhalten zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer von 15 Monaten. In diesem Zeitraum werden sie vor der Aufnahme der Unterrichtstätigkeit in einem dreimonatlichen Grundkurs qualifiziert. Für das befristete Arbeitsverhältnis gelten der TV-L sowie die TV Entgeltordnung Lehrkräfte. Mit dem tarifvertraglichen Anspruch auf Qualifizierung wird eine GEW-Forderung umgesetzt, die bislang sonst nirgends realisiert werden konnte.

In dem zwischen Landesregierung und Gewerkschaften – unter Federführung der GEW – geschnürten Gesamtpaket seien darüber hinaus Zusagen der Landesregierung für eine Änderung des Landesbeamtenrechts enthalten, erklärte Merbitz weiter. „Das zeigt, dass Verhandlungen auf Augenhöhe auch im Beamtenbereich möglich sind.“ Die Landesregierung verpflichte sich, entsprechende Gesetzesvorschläge in den Landtag einzubringen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Januar drei Fälle, bei denen es um die Frage geht, ob das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte noch rechtens sei. Auch vor diesem Hintergrund seien die Brandenburger Erfolge bemerkenswert, sagte der GEW-Experte.