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Abitur in der Coronapandemie

„Solidarität der Schülerinnen und Schüler darf nicht umsonst gewesen sein“

Die GEW spricht sich für die Durchführung der Abiturprüfungen unter Corona-konformen Bedingungen aus. Allerdings nur, sollte die Pandemie-Situation nicht noch kritischer werden. In diesem Fall sollten statt Prüfungs- die Unterrichtsnoten zählen.

Seit Beginn der Pandemie wird auch über die Abiturprüfungen diskutiert. (Foto: Pixabay / CC0)

Die GEW plädiert grundsätzlich für ein Festhalten an den anstehenden Abiturprüfungen. „Abschlussklassen haben in der Pandemie den Vorzug vor anderen Klassen erhalten und konnten früher in den Präsenzunterricht zurückkehren. Die große Anstrengung von Schulen und Lehrkräften muss sich auch lohnen. Viele Jahrgangsstufen sind zugunsten der Abschlussklassen im Fernunterricht geblieben. Diese Solidarität der Schülerinnen und Schüler darf nicht umsonst gewesen sein“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Allerdings müssten die Prüfungen in Räumen unter Einhaltung der A-H-A-L-Regeln stattfinden. 

Flexibilität gefragt

Wenn Bund und Länder am kommenden Montag wegen der dritten Welle einen weiteren Lockdown beschließen, kann es sein, dass die Länder diesen in den Schulen und damit auch für die Abschlussprüfungen unterschiedlich umsetzen. Auch unter diesen Voraussetzungen müsse gewährleistet sein, dass die Bundesländer die Abschlüsse gegenseitig anerkennen.

„Sollte das Infektionsgeschehen so dramatisch ansteigen, wie die dritte Welle in anderen europäischen Nachbarstaaten befürchten lässt, sollten die Länder flexibel reagieren und unter anderem auch von Prüfungen absehen können“, sagte Tepe. Dann könnten zum Beispiel die Leistungen aus dem Unterricht zur Grundlage der Notengebung gemacht werden. Die Kultusministerinnen und -minister hätten erklärt, verschiedene Abitur-Prüfungsformate gegenseitig anzuerkennen. „Diese Erklärung muss eingehalten werden, sollten Prüfungen pandemiebedingt ausfallen müssen“, betonte sie. 

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.