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Gespräch zu Europäischen Schulen

Vierzehn europäische Schulen gibt es, davon drei in Deutschland. Die Standorte sind Frankfurt, München und Karlsruhe. Die Probleme der Ortslehrkräfte an den Schulen standen im Mittelpunkt eines Gesprächs der GEW mit den Vertreterinnen der Bundesrepublik Deutschland im obersten Rat der Europäischen Schulen.

v.l.n.r. Manfred Brinkmann (GEW, Referent für Internationales) Catrin Hannken (BMBF), Volker Busch (GEW, Justitiar), Dorothée Bauni (KMK), Franz Dwertmann (GEW, AGAL-Vorsitzender)

Europäische Schulen existieren aufgrund eines besonderen Vertrags zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten. Sie wurden ins Leben gerufen, um Kindern von Beschäftigten an EU-Einrichtungen wie dem Europäischen Patentamt in München oder der Europäischen Zentralbank in Frankfurt den Schulbesuch in ihrer Muttersprache zu ermöglichen. Rund 25.000 Schülerinnen und Schüler werden derzeit an 14 Europäischen Schulen in sieben Ländern  (Belgien, Niederlande, Italien, Spanien, Großbritannien, Luxemburg und Deutschland) unterrichtet.

Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen sind entweder für eine bestimmte Zeit aus dem Schuldienst ihres Heimatlandes abgeordnet oder werden direkt als Ortslehrkräfte bei einer Europäischen Schule angestellt. Ursprünglich war die Beschäftigung von Ortslehrkräften als Ausnahme gedacht, um Engpässe bei entsandten Lehrkräften überbrücken zu können. Aus diesem Grund werden Ortslehrkräfte in der Regel auch nur befristet beschäftigt. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Da die EU-Mitgliedsstaaten nicht ausreichend Lehrkräfte entsenden, sind die Ortslehrkräfte in einigen Europäischen Schulen inzwischen in der Mehrheit.

Mit Unterstützung der GEW hatten Ortslehrkräfte der Europäischen Schule München vor deutschen Arbeitsgerichten gegen die ständige Befristung ihrer Arbeitsverträge geklagt. Nach einem langen Verfahren durch alle Instanzen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März dieses Jahres schließlich entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien und einzig die Beschwerdekammer der europäischen Schulen entscheidungsberechtigt ist. Nach diesem für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen enttäuschenden Urteil versucht die GEW nun auf politischer Ebene, eine Verbesserung der Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Ortslehrkräfte durchzusetzen.

Dem diente das Gespräch am 14. Juli in Berlin im Bundesministerium  für Bildung und Forschung (BMBF) mit den beiden deutschen Vertreterinnen im Obersten Rat der Europäischen Schulen, Katrin Hannken (BMBF) und Dorothee Bauni (Kultusministerkonferenz, KMK), an dem seitens der GEW der Vorsitzender der Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und Auslandslehrer (AGAL), Franz Dwertmann, der Justitiar Volker Busch und der Referent für Internationales, Manfred Brinkmann, teilnahmen. Der Oberste Rat, in dem jedes EU-Mitgliedsland eine Stimme hat, ist das höchste Entscheidungsgremium der Europäischen Schulen. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der juristischen Auseinandersetzungen um die Kettenarbeitsverträge bei Ortslehrkräften wird dort aktuell über ein neues Statut für Ortslehrkräfte beraten. Die GEW fordert, dass darin neben einer Regelung zur Festanstellung auch eine Interessenvertretung von Ortslehrkräften enthalten sein muss, die bisher an den Europäischen Schulen  fehlt.