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Studie zu Frauen in Führungspositionen

Geschlechterquote wirkt nur in 107 Unternehmen

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Doch sie führt nicht zu einem nachhaltigen Schub in Richtung Gleichstellung bei Führungspositionen, weil sie nur für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen gilt.

Foto: Pixabay / CC0

Nach Einführung der Geschlechterquote ist der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen zwar gestiegen – allerdings nur in den 107 Unternehmen, die unter das Gesetz fallen. „Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich“, sagte Marion Weckes vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung, die eine entsprechende Studie durchführte. Eine Wirkung auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst würden, entfalte das Gesetz nicht.

Insgesamt lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent – und damit höher als im Vorjahr (28 Prozent). 2005 waren es lediglich 10,2 Prozent. Seit 2016 gilt die sogenannte Geschlechterquote: Demnach müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate von Frauen übernommen werden, allerdings nur in Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Das betrifft aktuell 107 Unternehmen, in deren Aufsichtsräten der Frauenanteil im Durchschnitt 33,2 Prozent beträgt.

„Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel.“ (Marion Weckes)

Von diesen 107 Firmen bleiben 22 noch unter der 30-Prozent-Quote. 85 Unternehmen weisen einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf. Nur 38 der 107 Unternehmen haben jedoch einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich. In einem der 107 Unternehmen sitzen gleich viele Frauen wie Männer im Gremium. Ebenfalls in einem Unternehmen gibt es mehr weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder.

In den Vorständen der quotengebundenen Unternehmen sind Frauen weiterhin wenig vertreten: Zu Beginn des Jahres 2019 waren 43 Vorstandsposten (9 Prozent) mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. In zwei Unternehmen gab es weibliche Vorstandsvorsitzende. 

„Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel“, sagte Weckes. Sie fordert, den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) auszudehnen. Damit wären nicht nur paritätisch mitbestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in rund 2.250 Unternehmen gelten.