Eine nordrhein-westfälische Gymnasiallehrerin, die von ihren Schülern auf der Internetseite spickmich.de benotet worden war, klagte gegen die Beurteilung.
Sie fühlte sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und hielt Datenschutzbestimmungen für missachtet. Gegen eine zunächst erlassene einstweilige Verfügung hatten die Betreiber der Website, drei Kölner Studenten, Widerspruch eingelegt. In der mündlichen Verhandlung kündigten die Richter nun die Aufhebung dieser Verfügung an. Sie begründeten dies damit, dass persönliche Angaben der Lehrerin – offensichtlich mit deren Einverständnis - auch auf der Homepage der Schule zu finden seien.
Nicht zulässig seien allerdings Schmähkritiken, die Lehrer diffamieren, so das Gericht weiter. In dem konkreten Fall handele es sich aber nicht um eine Schmähung, sondern um eine reine Meinungsäußerung. „Im Bereich der Berufausübung muss man sich öffentlicher Kritik stellen“, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Der Beschluss, die einstweilige Verfügung aufzuheben, soll am 11. Juli verkündet werden.
