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Gerichtsentscheidung in Ankara

Nach 289 Tagen im Gefängnis kommen Mehmet Bozgeyik, Generalsekretär der türkischen Lehrergewerkschaft Egitim Sen und 21 weitere Gewerkschafter endlich frei. Unter den Angehörigen und Unterstützern brach Jubel aus, als das Gericht am Mittwoch die Entscheidung bekannt gab.

Foto: Manfred Brinkmann

Vor dem Verhandlungssaal des türkischen Strafgerichtshofs in Ankara herrschte großer Andrang. Am 10. April fand dort die erste Anhörung im Prozess gegen 72 Männer und Frauen des Gewerkschaftsbundes der Beschäftigten im öffentlichen Dienst KESK statt, darunter zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer der Bildungsgewerkschaft Egitim Sen. Sie alle waren im Juni 2012 unter dem Vorwurf der Unterstützung terroristischer Organisationen festgenommen worden. Während einige, wie KESK Präsident Lami Özgen, nach kurzer Zeit wieder freigelassen wurden, mussten der Egitim Sen Generalsekretär Mehmet Bozgeyik, die Egitim Sen Frauensekretärin Sakine Eren Yılmaz und weitere GewerkschafterInnen neun Monate im Gefängnis ausharren, bis es nun endlich zur Verhandlung kam.

Prozessbeobachter aus Europa
Zur Unterstützung der Angeklagten waren auch rund dreißig GewerkschafterInnen aus neun Staaten der Europäischen Union nach Ankara gereist, um ihre Solidarität zu bekunden. Aus Deutschland nahmen der GEW Vorsitzende Ulrich Thöne, der Kollege Süleyman Ates von der GEW NRW, der GEW Referent für Internationales, Manfred Brinkmann und der Ver.di Kollege Rolf Wiegand an der internationalen Prozessbeobachterdelegation teil. Für die GEW war es nicht das erste Mal, dass sie Beobachter zu Verfahren gegen inhaftierte Gewerkschafter in der Türkei entsandt hat. Zuletzt war der GEW Vorsitzende Thöne im Dezember 2012 in einem ähnlichen Verfahren gegen angeklagte Frauen der KESK und Egitim Sen als Prozessbeobachter in Ankara. Allein in den letzten 15 Monaten hat es in der Türkei drei Verhaftungswellen gegen aktive Gewerkschafter des öffentlichen Dienstes gegeben. Derzeit befinden sich noch immer über hundert Männer und Frauen der KESK und Egitim Sen in türkischen Gefängnissen. Die Anklagen lauten stets gleich: Ihnen wird vorgeworfen, unter dem Deckmantel gewerkschaftlicher Arbeit heimlich die kurdische Arbeiterpartei PKK zu unterstützen. Dafür haben die Sicherheitskräfte die GewerkschafterInnen zwei Jahre observiert und die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift von 1.460 Seiten verfasst.

Hoffnung auf Friedensprozess
Die Angeklagten streiten alle Vorwürfe ab. Sie sehen sich als Opfer eines politischen Prozesses mit dem Ziel, ihre Gewerkschaften zu schwächen und zu zerstören. Der jetzige Prozess, über den auch in türkischen Medien breit berichtet wird, findet zu einem Zeitpunkt statt, wo die AKP- Regierung offensichtlich zu ernsthaften Friedensgespräche mit der PKK bereit ist, die zu einer Lösung des jahrzehntelangen blutigen Konflikts um die Kurdenfrage in der Türkei führen soll. Zu diesem Zweck hat Ministerpräsident Erdogan kürzlich eine Gruppe von 63 so genannten ‚weisen Menschen‘ verschiedener Berufe und politischer Richtungen benannt, die in den kommenden zwei Monaten in den Regionen der Türkei einen Dialog mit der Bevölkerung über den Friedensprozess führen sollen. Zu ihnen gehört auch KESK Präsident Lami Özgen, der beim Prozess in Ankara auf der Anklagebank sitzt. „Wie kann es sein“, so Özgen in seiner Verteidigungsrede vor Gericht, „dass ich hier als Terrorist angeklagt werde, während ich gleichzeitig vom Ministerpräsidenten der Türkei als einer der „Weisen“ für den Friedensprozess benannt bin?“

Erfolg internationaler Solidarität
Nach Meinung der Verteidiger verstößt der Prozess gegen die Gewerkschafter sowohl gegen türkische wie auch gegen internationale Rechtsprechung. „Die Anklage missachtet die Entscheidungen türkischer Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie schadet dem Ansehen der Türkei im Ausland. Das Verfahren ist rechtswidrig und gehört eingestellt“, so ihre Forderung. Soweit wollten die Richter in Ankara den Verteidigern jedoch nicht folgen. Immerhin verkündete das Gericht aber nach einem langen Verhandlungstag am Mittwoch Abend die Aufhebung der Haftbefehle der Angeklagten. Unter der Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden und die Türkei nicht zu verlassen, kommen sie aus dem Gefängnis frei. Der Prozess soll allerdings zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Mit Freude und Erleichterung reagierten die Angeklagten und ihre Unterstützer auf die Freilassung. „Dies ist ein großer Erfolg unserer internationalen Solidarität“, kommentierte Ulrich Thöne die Gerichtsentscheidung. Eine Woche zuvor noch hatte er mit dem DGB Vorsitzenden Michael Sommer den türkischen Botschafter Hüseyin Avni Karslıoğlu in Berlin besucht, um sich für die inhaftierten Gewerkschafter einzusetzen. „Wir dürfen jetzt nicht nachlassen und müssen weiter Druck machen, damit alle Kolleginnen und Kollegen, die jetzt noch in türkischen Gefängnissen sitzen, frei kommen“, fordert der GEW Vorsitzende.