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Geplantes Sonderopfer für Beamtinnen und Beamte gekippt

Ein Urteil mit Signalwirkung fällte heute der Verfassungsgerichtshof (VGH) Nordrhein-Westfalen in Münster: Er hat das Besoldungsgesetz der Landesregierung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Damit ist das für den Großteil der Lehrkräfte und andere Beamte geplante Sonderopfer in NRW vom Tisch.

Bei der Übertragung des Abschlusses aus der Tarifrunde 2013 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten hatte NRW eine Staffelung der Besoldungserhöhung beschlossen.

Beamtinnen und Beamte, die in den höheren Besoldungsgruppen eingeordnet sind, sollten gar keine (ab A13) bzw. eine geringere (in A11 und A12) Erhöhung erhalten als die Beamten in den niedrigeren Besoldungsgruppen. Von A1 bis A10 sollte der Tarifabschluss – zeitlich verzögert – komplett übertragen werden.

Diese Regelung verstößt nach Ansicht des NRW-Verfassungsgerichts jedoch gegen das in der Landesverfassung und im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen ab A11.

„Bundesweite Signalwirkung“ attestiert Andreas Gehrke, für Tarif- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, dem Urteil, denn neben NRW hat auch Bremen eine ähnliche Staffelung beschlossen. Das Gericht habe im Grundsatz die Rechtsposition der GEW bestätigt und der rigorosen Sparpolitik zu Lasten der Beamtinnen und Beamten einen Riegel vorgeschoben, so Gehrke.
Weitere Informationen siehe GEW-Pressemitteilung und Link rechts oben.