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Gastbeitrag

Geld allein genügt nicht

Die Digitalisierung des Bildungswesens ist nicht allein eine Frage entsprechender Infrastrukturen. Für das dringend benötigte Personal sind nun mehr denn je Länder und Kommunen gefordert.

Keine Frage: Länder wie die Bundesrepublik müssen in Köpfe, Technologien und Dienstleistungsorientierung investieren. Und dies umso mehr, da die Schwächen des deutschen Bildungssystems seit Jahrzehnten hinlänglich bekannt sind. Neben der grundlegenden Achillesferse – dem Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und individuellem Bildungserfolg – sind dies ganz handfeste monetäre Investitionsdefizite. Nach aktuellen Berechnungen des Difu betrug der Investitionsstau 2018 allein im Bereich Schulen 42,8 Milliarden Euro, plus 7,5 beziehungsweise 8,8 Milliarden Euro in den Bereichen Kinderbetreuung sowie Sportstätten und Bäder.

Hier wird die ganze Ambivalenz der vom Bund zugesagten Digitalpakt-Milliarden erkennbar: Einerseits fehlt den Kommunen an allen Ecken und Enden das Geld für notwendige Schulsanierungen. Andererseits sind fünf Milliarden Euro über fünf Jahre für eine Technologie mit extrem kurzen Innovationszyklen, hohen Folgekosten und komplexen technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen letztlich ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn ausgehend von den rund 40.000 Schulen in Deutschland bleiben nach Angaben des Bundesbildungsministeriums, das sogar einen zusätzlichen Eigenanteil der Länder in Höhe von 500 Millionen Euro mit einberechnet, für jede einzelne Schule nur rund 137.000 Euro. Nicht viel, bedenkt man, dass etwa das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 300.000 Euro pro Schule allein für einen Breitbandanschluss ans Glasfasernetz veranschlagt.

Vielmehr braucht es eine Aufstockung des Personals: neben qualifizierten Lehrkräften in erheblichem Maß auch IT-Fachleute und Menschen mit rechtlichem Sachverstand.

Es ist allerdings nicht nur die Diskrepanz zwischen Investitionsbedarfen und zur Verfügung gestellten Ressourcen. Es ist vor allem das Problem, dass mit Investitionen in Infrastruktur und Technologie allein noch keine „digitale Wende“ geschafft wird: Als Mittel zum Zweck bedarf die Digitalisierung des Bildungswesens angesichts der sozialen und technologischen Tragweite einer umfassenden pädagogisch-konzeptionellen Einbettung. Diese wird immer von Menschen gelebt und professionell vermittelt – nichts, das sich einfach mit mehreren Klassensätzen Tablets pro Schule, einzelnen Fortbildungsmaßnahmen und Appellen zu mehr digitaler Offenheit realisieren ließe. Vielmehr braucht es eine Aufstockung des Personals: neben qualifizierten Lehrkräften in erheblichem Maß auch IT-Fachleute und Menschen mit rechtlichem Sachverstand.

So gesehen ist der Streit über den Digitalpakt eben nicht nur Ausfluss gekränkter Länder-Eitelkeiten. Zwar stellen die vielen Investitionsprogramme des Bundes – vom Kita-Ausbau über die Hochschulpakte bis zum Koordinatorenprogramm zur kommunalen Flüchtlingsintegration – immer auch einen Eingriff in die Kulturhoheit der Länder dar. Das eigentliche Problem liegt aber tiefer und wird auch von den Ländern meist nur unzureichend kommuniziert: Mit seinen Finanzprogrammen darf der Bund nur bauliche und technische Investitionen fördern. Eine „digitale Personaloffensive“ im Bildungswesen können dagegen nur Länder und Kommunen finanzieren, da ihnen die Personalhoheit obliegt. Um sie dazu in großem Maßstab und dauerhaft zu befähigen, braucht es eine aufgabengerechte Neujustierung des gesamtstaatlichen Steueraufkommens. Die Finanzverfassung sieht hierfür eigentlich einen eigenen Mechanismus vor. Dieser wird jedoch seit Jahren nicht genutzt. Stattdessen erschallt bei jeder Aufgabe, die Länder und Kommunen zusätzlich und verstärkt erfüllen sollen, der Ruf nach zusätzlichen Mitteln des Bundes.

Und so ist der Ruf nach mehr Föderalismus das eigentliche Gebot der Stunde. Viele schulische Angelegenheiten lassen sich – entsprechend der spezifischen Gegebenheiten – nur vor Ort lösen.

Angesichts der Vielzahl befristeter Programme sowie allgemeiner Personalengpässe haben Länder und Kommunen jedoch immer häufiger Schwierigkeiten mit der fristgerechten Abwicklung der Fördervorhaben. Und mit Blick auf die Digitalisierung der Schulen ergibt sich beispielsweise die paradoxe Situation, dass Mittel des Digitalpakts eigentlich nur Sachinvestitionen in computertechnische Hardware sowie die Vernetzung innerhalb der Schulgebäude abdecken. Eine mögliche Anbindung von Schulen ans Glasfasernetz soll dagegen aus Mitteln der seit 2017 laufenden Offensive Digitales Klassenzimmer des Bundesverkehrsministeriums erfolgen.

Programme wie der Digitalpakt mögen für Länder und Kommunen eine kurzzeitige haushalterische Entlastungswirkung entfalten. Zu einer nachhaltigen Finanzierung des Bildungswesens tragen sie jedoch nicht bei. Neben baufachlichen Bestands- und Bedarfsanalysen fehlt es diesen Programmen vor allem an einer didaktisch-konzeptionellen Einbettung, flankiert durch entsprechende Personalkapazitäten. Und so ist der Ruf nach mehr Föderalismus das eigentliche Gebot der Stunde. Viele schulische Angelegenheiten lassen sich – entsprechend der spezifischen Gegebenheiten – nur vor Ort lösen. Subsidiarität im besten Sinne funktioniert nur dann im Interesse von Lernenden und Lehrenden, wenn die finanzielle Grundausstattung der Kommunen beziehungsweise der einzelnen Bildungsträger deutlich angehoben und verstetigt wird – gerade, um die drängende Personalfrage zu klären.

Wie die Mittel konkret bemessen werden, muss stets von den pädagogisch-konzeptionellen Erfordernissen her gedacht werden. Für derartig begründete Bedarfsanalysen ist auch in föderalen Mehrebenensystemen mit geteilten Zuständigkeiten eine verstärkte Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden notwendig. Für die konkrete Umsetzung notwendiger Neuerungen im Bildungswesen braucht es deshalb die verstärkte Zusammenarbeit von Bildungs- und Finanzpolitikern.