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Bayreuther Erklärung zu Zeitverträgen

Gegenwind für Uni-Kanzlerinnen und Kanzler – nun auch von Regierung

Immer mehr Gegenwind erhalten die Universitätskanzlerinnen und -kanzler für ihre Bayreuther Erklärung zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen – nun auch von der Bundesregierung.

Foto: Kay Herschelmann
Foto: Kay Herschelmann

Der grüne Bundestagsabgeordnete Kai Gehring hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Anfrage um eine Einschätzung zu der Bayreuther Erklärung gebeten, in der sich Kanzlerinnen und Kanzler für „den Erhalt und die Entwicklung von Befristungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen“ aussprechen. Die vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Michael Meister für die Bundesregierung gegebene Antwort (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 19/117, S. 14364) hat es in sich. Diplomatisch gekonnt aber bestimmt geht die Regierung auf Distanz zum Ansinnen der Kanzlerinnen und Kanzler, an der bisherigen Befristungspraxis nicht nur festzuhalten, sondern sie womöglich auszuweiten.

Die Bundesregierung habe die Bayreuther Erklärung „zur Kenntnis genommen“, lässt Staatssekretär Meister den Bundestag wissen. Er führt dann aus, wie die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern im Hochschulpakt-Nachfolgeprogramm „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ vereinbart haben, bei der Verwendung der Vertragsmittel einen Schwerpunkt beim Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse zu setzen. Weiter erinnert er an die 2016 in Kraft getretene Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, mit der „Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis“ entgegengewirkt werden sollte. Mit diesen Maßnahmen verbinde die Bundesregierung die Erwartung, so Meister, „dass unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen ausgebaut werden“. Es obliege den Hochschulen als Arbeitgeber, „eine angemessene Balance zwischen dem Anspruch auf Beschäftigungssicherheit bei ihrem promovierten Personal und der Aufgabe der akademischen Qualifizierung herzustellen.“

Für einen „deutlichen Wink mit dem Zaunpfahl“ hält der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, die Stellungnahme der Bundesregierung.

„Bundesgelder einstreichen, die für mehr Dauerstellen gedacht sind, und mit dem Hire-and-Fire-Prinzip an den Hochschulen weitermachen wie bisher – so geht das nicht.“ (Andreas Keller)

In Berlin sei man offensichtlich „not amused“ darüber, dass die Universitätskanzlerinnen und -kanzler die Initiativen von Bund und Ländern für eine Stabilisierung der Beschäftigung in der Wissenschaft zu unterlaufen versuchten. „Bundesgelder einstreichen, die für mehr Dauerstellen gedacht sind, und mit dem Hire-and-Fire-Prinzip an den Hochschulen weitermachen wie bisher – so geht das nicht. Ich erwarte von den Kanzlerinnen und Kanzlern, dass sie die Zielsetzungen des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sowie des Zukunftsvertrags ernst nehmen und endlich den Weg für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben, faire Beschäftigungsbedingungen und verlässliche Karrierewege an ihren Hochschulen freimachen. Als Personalchefinnen und Personalchefs haben sie es in der Hand, einen entsprechenden Kurswechsel in der Personalpolitik ihrer Häuser durchzusetzen.“

Mit ihrer Bayreuther Erklärung haben sich die Universitätskanzlerinnen und -kanzler politisch isoliert. Nicht nur die GEW hat diese frühzeitig und scharf kritisiert, in den sozialen Netzwerken brach unter den Hashtags #BayreutherErklärung und #BayreutherBankrottErklärung ein regelrechter Shitstorm über die Kanzlerinnen und Kanzler herein. Auffällig ist auch das Schweigen der Hochschulrektorenkonferenz, die bisher zur Bayreuther Erklärung nicht Stellung genommen hat. Aus Anlass der Hochschulpakt-Verhandlungen hatte sich deren Präsident Peter-André Alt vielmehr frühzeitig für mehr Dauerstellen stark gemacht.