Zum Inhalt springen

Für ein besseres EGO: Endlich Konsequenzen ziehen

Schluss mit dem Länderwirrwarr bei der personellen Ausstattung von Kindertagesstätten, fordert Norbert Hocke, Leiter des GEW-Organisationsbereichs Jugendhilfe und Sozialarbeit. Die Qualität einer Kita darf nicht von der Kassenlage eines Landes oder einer Kommune abhängig sein. Vor allem der Betreuungsschlüssel in den Kitas muss verbessert werden. Eine Voraussetzung dazu: ein solide finanziertes Bundeskita-Qualitätsgesetz!

Bisher standen der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und das Problem, den regional sehr unterschiedlichen Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen, im Zentrum öffentlicher Diskussion. Nun muss statt der Quantitäts- die Qualitätsfrage in Kitas und Kindertagespflege in den Fokus politischen Handelns rücken.

Die personelle Ausstattung der Kitas ist nach wie vor mangelhaft, teilweise sogar dramatisch schlecht. Trotz starker Bemühungen und großer Anstrengungen der Kita-Fachkräfte machen Ergebnisse der NUBBEK-Studie (2013*) deutlich: Kitas können ihre Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nicht ohne andere Rahmenbedingungen, ohne mehr Personal verbessern.

Wer gute Bildung und Betreuung für Kinder haben will, muss Schluss machen mit dem Länderwirrwarr - je nach Kassenlage: Die Personalstandards der Kitas in den Bundesländern weichen erheblich voneinander ab, ebenso die kommunale Bezuschussung der Einrichtungen oder die Beiträge, die die Eltern für die Betreuung ihrer Jüngsten zahlen. Politik muss aus diesem Chaos, das Ungerechtigkeit erzeugt, endlich Konsequenzen ziehen und auf Bundesebene einen Qualitätsrahmen im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verankern - auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Ein Bundeskita-Qualitätsgesetz und dessen solide Finanzierung ist längst überfällig! Auf dieser Grundlage sollten die Länder - unter finanzieller Beteiligung des Bundes - Schritt für Schritt beginnen, vor allem den Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten zu verbessern. Politischer Aktionismus führt nicht automatisch zu mehr Qualität - im Gegenteil.

Die Träger sollten genügend Spielraum haben, strukturelle und organisatorische Fragen zu regeln: etwa das Betreuungsverhältnis Erzieherin-Kind, die Freistellung der Leitungen vom Gruppendienst, die pädagogische Vor- und Nachbereitungszeit, Fachberatung sowie Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte. In der Kindertagespflege könnte man ähnlich verfahren.

Bereits 2004 gab es mit dem Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (Tagesbetreuungsausbaugesetz,TAG) und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe einen ersten Versuch, ein Qualitätsgesetz auf den Weg zu bringen. Doch die Politik ist damals auf halbem Weg stehengeblieben. Und Ende 2013 war es ein politischer Fehler der schwarz-roten Bundesregierung, die Passage über das Kita-Qualitätsgesetz wieder aus dem Koalitionsvertrag zu streichen. Denn die ­Qualität einer Kita darf nicht von der Kassenlage eines Landes oder einer Kommune abhängig sein. Ebenso wenig wie der Geburtsort eines Kindes dessen Bildungsentwicklung bestimmen darf.

Wer für mehr Qualität in den Kitas sorgen will, muss nach der Ausbauphase der Krippenplätze jetzt ausreichend Geld in die Hand nehmen und es in die Kitas investieren. Sonst lassen sich weder die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher zum Besseren wenden noch deren Arbeitsbelastungen verringern.

Auf Bundesebene sollen Gespräche zwischen Bund, Ländern, Trägern und Gewerkschaften über die Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege stattfinden. Die GEW begrüßt das und gestaltet diesen Prozess mit. Klar ist: Die Zeit des Wartens auf gute Kita-Qualität ist vorbei. Politik ist am Zug.


*Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung, Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK), siehe  auch Link in der Servicebox rechts oben