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Fröbel Tarifverträge unterzeichnet – neue Tarife werden zum 1. November 2009 gültig

Nach intensiver Diskussion hat der GEW-Hauptvorstand am 6. November 2009 beschlossen, den mit Fröbel gGmbH erzielten Tarifabschluss anzunehmen. Daraufhin haben der GEW-Vorsitzende, Ulrich Thöne, und das für Tarifpolitik zuständige Vorstandsmitglied Ilse Schaad den Tarifvertrag unterzeichnet. Damit gibt es – rückwirkend zum 1. November 2009 – mit allen regionalen Fröbel-Trägergesellschaften einen gleichlautenden Haustarifvertrag und einen Tarifvertrag zur Regelung der Überleitung der Beschäftigten in das neue Tarifgefüge.

Die Verhandlungen waren seit Januar 2009 in enger Abstimmung mit ver.di vorbereitet und gemeinsam geführt worden. Ver.di sah sich allerdings nicht in der Lage, den Tarifvertrag zu unterzeichnen. Aus ihrer Sicht lägen die Entgeltwerte der Fröbel-Tabelle zu weit unter dem TVöD-Niveau.

Die GEW sah angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen des Arbeitgebers und in Einschätzung der gewerkschaftlichen Durchsetzungskraft keine Alternative. „Der Tarifabschluss“, so GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad,“ ist kein glänzender Erfolg. Um mehr zu erreichen, müssten wir aber mehr Unterstützung in der Belegschaft, sprich mehr Mitglieder, haben.“ Der Tarifabschluss enthalte eine Menge in der Tariflandschaft neuer Elemente wie z. B. die sog. „mittelbare Arbeit“ im Umfang von 6,5 Stunden und die fortbildungsbezogenen Aufstiege. Darauf ließe sich aufbauen.
Die Zustimmung der GEW war dadurch erleichtert worden, dass der Geschäftsführer des Fröbel e.V. schriftlich erklärt hat, dass zeitnah Verhandlungen über weitere Entgeltstufen aufgenommen werden.
Für Beschäftigte, die zum 1. November 2009 bei Fröbel angestellt und GEW-Mitglied sind, werden die neuen Tarifverträge unmittelbar rechtswirksam. Beschäftigte, die am 30. Oktober 2009 bereits bei Fröbel angestellt und GEW-Mitglieder sind, werden zum 1. November 2009 in den neuen Tarif übergeleitet.

Diejenigen Beschäftigten, die kein GEW-Mitglied sind, müssen die Geltung des Tarifvertrag arbeitsvertraglich annehmen.
Für alle nach dem 1. November 2009 neu eingestellten Beschäftigten gilt der Haustarifvertrag unmittelbar.