Zum Inhalt springen

Weiterbildung in der Coronakrise

Freiberuflerinnen und Freiberufler ohne Schutz

In Zeiten von Pandemie, Abstandsregeln und digitalem Unterricht zeigt sich die lange bekannte prekäre Lage von Weiterbildnerinnen und Weiterbildnern besonders deutlich.

Für die in der Weiterbildung tätigen Soloselbstständigen versagen in der Corona-Krise nahezu alle Hilfsprogramme. (Foto: Pixabay / CC0)

Die Menschen, die Ingo Langenbach unterrichtet, waren auf dem besten Weg, in Deutschland Fuß zu fassen: Zugewanderte aus vielen Ländern, die einen B1-Sprachkurs besuchten; das ist das Niveau, ab dem man in einer Sprache in Alltag wie Beruf selbstständig wird. Ein IT-Experte aus der Türkei könnte im Herbst sogar eine Stelle im Rheinland antreten – allerdings nur, wenn der Kurs zügig wieder startet. „Auch alle anderen wünschen sich, dass ihr Integrationskurs bald weitergeht“, sagt Kursleiter Langenbach. Das weiß er, weil er zu allen Kontakt hält. Menschen auf ihrem Weg in die deutsche Gesellschaft zu begleiten, sagt er, „ist ja nicht irgendein Job. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe“, der sich der Germanist nach einer Reihe selbst finanzierter Weiterbildungen zum DaF/DaZ-Lehrer (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) seit 2015 bewusst widmet.

„Deshalb fordere ich, wie viele Kolleginnen und Kollegen, eine Gleichstellung mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen.“ (Ingo Langenbach)

Bis am 16. März vorläufig Schluss war: Bundesweit wurden alle Integrationskurse gestoppt – und damit auch die Honorare derer, die sie im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterrichten. Langenbach rief die Renten- und Krankenversicherung an und bat um reduzierte Beiträge. Er beantragte zunächst nur Wohngeld, später auch Grundsicherung, also Hartz IV. Letzteres hat er die ersten Monate vermieden: Er wollte sich nicht, wie er sagt, in eine „soziale Hängematte“ legen. Und er hält es auch für politisch völlig verfehlt, Menschen wie ihn in eine solche zu drängen: „Integration ist eine Daueraufgabe, Deutsch-Lehrkräfte gibt es nicht umsonst. Es muss sinnvolle Dauerlösungen und eine adäquate Entlohnung unserer Arbeit geben – anstatt der Gewissheit auf Altersarmut. Deshalb fordere ich, wie viele Kolleginnen und Kollegen, eine Gleichstellung mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen.“

Soloselbstständige fallen durch den Rost

Insgesamt sind in Deutschland rund 400.000 Menschen freiberuflich in der Weiterbildung tätig, längst nicht immer im Nebenberuf. Als Soloselbstständige fallen sie bei nahezu allen in der Corona-Krise aufgelegten Programmen durch den Rost: Das Soforthilfeprogramm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige schließt Letztere faktisch meist aus, weil es sich auf „Betriebsausgaben“ beschränkt, die diese selten haben: Ihr Kapital sind ihre, oft in Eigenregie erworbenen, Fähigkeiten. Programme, die auch den Lebensunterhalt abdecken, gibt es nur in wenigen Bundesländern; allen voran Berlin. Hier konnten, allerdings nur eine Woche lang, 5.000 Euro beantragt werden.

Eine andere Unterstützung hilft den Lehrenden nur mittelbar: Mit Hilfe des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) können Träger bis zu 75 Prozent des Durchschnittsbetrags der letzten zwölf Monate erhalten, wenn sie sich bereit erklären, sich aktiv an der Bewältigung der Pandemie-Folgen zu beteiligen. Sie sind verpflichtet, 75 Prozent der bisherigen durchschnittlichen Monatszahlungen an Lehrende weiterzuleiten. Allerdings bezieht sich das nicht auf das Honorar der jeweiligen Lehrkraft, sondern auf den Gesamttopf.

Hoher bürokratischer Aufwand

Nach Erkenntnissen der GEW werden die SodEG-Gelder häufig gar nicht beantragt. „Der bürokratische Aufwand der Träger, die oft selbst in Kurzarbeit sind, ist enorm“, sagt Ansgar Klinger, Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung. Auch sei die Beschränkung auf 75 Prozent nicht nachzuvollziehen: „Insbesondere in Zeiten wie diesen muss Bildung auf- und nicht abgewertet werden.“ Stattdessen zeige sich aktuell „wie unter einem Brennglas“, was notwendig wäre: „Hauptberufliche Honorarkräfte, die Daueraufgaben erfüllen, sind unbefristet und qualifikationsadäquat anzustellen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag handelt.“

Georg Jansen wollte, als die Pandemie Deutschland erreichte, gar nicht vor Ort sein. Im Auftrag des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), für den er bis 2011 fünf Jahre als Lektor in Peking verbrachte, reist er mehrmals im Jahr ins Ausland, meist nach China, wo er die bisherigen Leistungen potenzieller internationaler Studierender überprüft. Ende Februar kam das Schreiben des zu 93 Prozent von drei Ministerien und der Europäischen Union finanzierten DAAD: Wegen der Reiseeinschränkungen, die das Auswärtige Amt verhängt hat, müsse der Auftrag ausfallen. Entschädigung für sechs Wochen, die er seit Herbst 2019 geblockt und deren Verdienst er fest eingeplant hatte: keine.

Integrationskurse sind online oft nicht möglich

Kurz darauf sagte die Freie Universität Berlin, an der der promovierte Literaturwissenschaftler an zwei Fachbereichen als Lehrbeauftragter arbeitet, alles ab – und wenige Tage später wieder zu: Ob er nicht auch digital unterrichten könne? Ähnlich verhielt sich – drittes Standbein! –  die Volkshochschule, die nach der Zwangsschließung schnell ihre eigene Plattform vorangebracht hatte. Also arbeitete Jansen sich, unbezahlt und über Ostern, in zwei Lernplattformen ein und stellte alles um. Heute unterrichtet er an beiden Einrichtungen zusammen rund 100 Studierende, die höchst unterschiedliche Digitalkenntnisse haben, 20 Stunden in der Woche. Fragt man Jansen, was er sich vor allem wünscht: Planungssicherheit – und eine Festanstellung: „Nach acht Jahren an einer staatlichen Universität sollte das doch drin sein.“

Integrationskurse digital anzubieten, ist oft nicht möglich; an gemeinsamen Sprachkenntnissen fehlt es ebenso wie den Teilnehmenden an der passenden Technik. Ende Mai gab das BAMF grünes Licht, die Kurse wieder analog anzubieten – gemäß den einzuhaltenden Abstandsregeln, also wohl so gut wie immer in geteilten Gruppen. Die Abrechnung allerdings, so das Rundschreiben des BAMF, solle „auf Grundlage der aktuell geltenden Abrechnungsrichtlinien“ erfolgen, also für 2,05 Euro pro Teilnehmendem und pro Stunde, die erteilt wird. Ob ein Kurs wirtschaftlich sei, hänge „von den Gegebenheiten vor Ort und bei den einzelnen Trägern ab“. Die GEW hat in einem Schreiben an das Bundesinnenministerium protestiert: „Wenn Gruppen geteilt werden, müssen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das stattfinden kann“, sagt Klinger.