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Forschungsförderung: Richtlinien des Bundes verhindern Dauerverträge

Der Bund verhindert mit seinen Richtlinien zur Forschungsförderung, dass Bundesmittel auch zur Finanzierung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen genutzt werden. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bild: Comstock Images
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Die Bundesregierung bestätigt darin im Ergebnis, dass eine unbefristete Beschäftigung aus Forschungsgeldern des Bundes nicht möglich ist: "Ist es ausnahmsweise erforderlich, für im Drittmittelprojekt eingesetzte ständige Bedienstete vorübergehend eine Ersatzkraft einzustellen, können die Ausgaben für ständig Bedienstete zu Lasten der Zuwendung abgerechnet werden. Der im Rahmen des Projekts berücksichtigungsfähige Ansatz darf die Ausgaben für die Ersatzkraft nicht überschreiten", heißt in der Antwort der Bundesregierung zu Frage Nr. 5. Mit anderen Worten: Es muss auf jeden Fall eine Befristung geben – entweder der Beschäftigten im Projekt selbst oder der Ersatzkräfte. Wenn die Hochschulen zu einem steigenden Anteil aus Drittmitteln finanziert werden, folgt hieraus unmittelbar, dass der Anteil der befristeten Stellen mindestens im gleichen Maße steigen muss. Das bedeutet auch, dass Hochschulen, die im Sinne des von der GEW vorgeschlagenen Herrschinger Kodex "Gute Arbeit in der Wissenschaft" selbst Verantwortung für stabile Beschäftigung übernehmen möchten, daran gehindert werden, soweit sie vom Bund gefördert sind. Konkret hatte die GEW etwa vorgeschlagen, durch einen zentralen Überbrückungsfonds die Zwischenfinanzierung von Beschäftigungsverhältnissen bis zur Anschlussfinanzierung aus Drittmitteln oder regulären Haushaltsmitteln zu ermöglichen (Abschnitt 8 des Herrschinger Kodex).

Doch damit nicht genug: Die Bundesregierung ist generell nicht bereit, Verantwortung für die mit Bundesmitteln finanzierten Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen zu übernehmen. "Die Bundesregierung hält die zuwendungsrechtlichen Regelungen für den Bereich der Projektförderung nicht für das geeignete Instrument, um eine verantwortungsgerechte Personalplanung und ein adäquates Personalmanagement bei Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen zu sichern und Karriereperspektiven für den Bereich des wissenschaftlichen Personals zu schaffen bzw. umzusetzen", heißt es in der Antwort auf Nr. 11 und 12 der Grünen-Anfrage. In ihrer Antwort auf die Fragen Nr. 6 und 7 betont die Regierung, besondere Bestimmungen würden nur dann getroffen, wenn sie zur Erreichung der forschungs- und innovationspolitischen Förderziele notwendig seien.

"Der Bund wird im Rahmen seiner Förderung und bei Vereinbarungen zu neuen Instrumenten auf angemessene Laufzeiten der Anstellungsverträge achten", hatten CDU, CSU und SPD dagegen noch in ihrer Koalitionsvereinbarung von 2013 betont. Die Koalitionsparteien hatten damit die im Köpenicker Appell der GEW enthaltene Forderung nach einer aktiven Vergabepolitik des Bundes in der Forschungsförderung aufgegriffen: "Meint es der Bund ernst mit der Zielsetzung, die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung und die Perspektiven von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu verbessern, muss er als Geldgeber Mitverantwortung für die Qualität von Karrierewegen und Beschäftigungsbedingungen an den von ihm finanzierten Einrichtungen übernehmen."

"Ein Armutszeugnis der Großen Koalition" nannte dies Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der GEW und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung. "Die Bundesregierung verzichtet nicht nur darauf, die Forschungsgelder des Bundes für eine Stabilisierung der Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu nutzen. Sie legt sogar Hochschulen, die aus eigener Überzeugung mit Drittmitteln auch Dauerstellen finanzieren möchten, Steine in den Weg. Damit konterkariert die Bundesregierung mögliche positive Effekte der soeben verabschiedeten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes", kritisierte Keller.

Für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Forschungsprojekte gelten die Richtlinien des Bundes nicht. Dessen früherer Präsident Matthias Kleiner hatte vielmehr betont, dass mit DFG-Drittmitteln selbstverständlich auch Dauerstellen finanziert werden können.