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Gastkommentar zur Tarifrunde TVöD 2020

Forderungen gut begründet

Die Corona-Krise lehrt: Der effiziente Staat mit einem handlungsfähigen öffentlichen Dienst muss derzeit auch im Bereich der Personalausgaben über die Aufnahme öffentlicher Kredite finanziert werden.

Die Forderung zur Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst sei in Corona-Zeiten gut begründet und auch finanzierbar, sagt Rudolf Hickel. (Foto: privat)

Die Forderungen der Gewerkschaften für die 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Bund und bei den Kommunen liegen auf dem Tisch. Die Gehälter sollen um 4,8 Prozent (die Inflationsrate abgezogen etwa 4 Prozent), jedoch mindestens um 150 Euro bei den unteren Gehaltsgruppen (das sind bis zu 7,5 Prozent) steigen. Zudem verlangen die Gewerkschaften, dass die Arbeitszeit Ost an das Westniveau angepasst, also gesenkt werden soll. Mit dem bisherigen „Nein“ des Arbeitgeberblocks wird eine Tarif-Nullrunde angeboten. Hauptgrund sei die dramatische Notlage der Staatsfinanzen in Folge der Corona-Lockdown-Maßnahmen, heißt es.

In der Tat, die Gesamtwirtschaft stürzt in diesem Jahr um knapp 6 Prozent ab. Gegenüber der bisherigen Planung der öffentlichen Haushalte wird mit Steuerausfällen von über 90 Milliarden Euro gerechnet. Unter diesem Druck der öffentlichen Haushaltsnotlage ist ein harter Tarifkonflikt zu erwarten. Dabei geht es um die Frage, ob die durch die Corona-Krise stark geforderten Beschäftigten ein Lohnopfer bringen müssen oder aber einen Anspruch auf Erhöhung ihrer Gehälter haben.

Niemand bestreitet ernsthaft die aktuelle fiskalische Notlage des Staates allein schon wegen der massiven Steuerverluste. Hinzu kommen dringliche Zusatzausgaben etwa für das Gesundheitssystem und Überbrückungshilfen für Unternehmen, die Finanzierung der Kurzarbeit und die Unterstützung von Familien. Die Idee, in dieser Situation Staatsausgaben zu streichen und/oder Steuern zu senken, ist absurd. Die Folgen wären ein in seinen Grundaufgaben notleidender Staat, die weitere Gefährdung des sozialen Zusammenhalts und eine Verfestigung der gesamtwirtschaftlichen Krise.

Deshalb konzentriert sich die Politik derzeit bei weggebrochenen Steuereinnahmen und zusätzlichen Krisenkosten verantwortungsvoll auf die Stärkung der Handlungsfähigkeit des Bundes, der Länder sowie auch der Gemeinden.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern 4,8 Prozent, mindestens jedoch 150 Euro mehr Gehalt. Zudem erwarten sie, dass die wöchentliche Arbeitszeit für die Angestellten in den östlichen Bundesländern auf 39 Stunden gesenkt und damit an das Westniveau angeglichen wird. Die Forderung bezieht sich auf eine Laufzeit des Tarifvertrags von einem Jahr.

Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 22./23. Oktober in Potsdam geplant.

In der Tarifrunde 2020 für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen geht es um Gehaltserhöhungen für rund 2,3 Millionen Beschäftigte. Ver.di hat gegenüber den Arbeitgebern von Bund und Kommunen die Verhandlungsführerschaft für die DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und IG BAU.

In dieses allgemeine Muster staatlichen Handelns muss die Finanzierung der tarifpolitischen Forderungen eingebettet werden. Die bisherigen und die hinzukommenden Personalausgaben dürfen wegen der Covid-19-bedingten Steuerverluste nicht zusammengekürzt werden. Während mit der Schuldenbremse ein Einsparzwang ohne Rücksicht auf öffentliche Aufgaben und die positive Rolle der Staatsverschuldung verabsolutiert worden ist, lehrt die Corona-Krise: Der effiziente Staat mit einem handlungsfähigen öffentlichen Dienst muss derzeit auch im Bereich der Personalausgaben über die Aufnahme öffentlicher Kredite finanziert werden. Logischerweise erhöhen sich die Personalausgaben im Ausmaß der angestrebten Tariferhöhungen, die der Präsident und Verhandlungsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Ulrich Mädge, Oberbürgermeister von Lüneburg, auf „mindestens 5,7 Milliarden Euro“ schätzt.

Dem Anstieg der Gehälter stehen allerdings Vorteile gegenüber: Die Motivation und Identifikation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden verbessert; die Binnenwirtschaft wird durch die erhöhte private Konsumnachfrage gestärkt. Sollten die Kommunen über den erforderlichen Spielraum für Kredite nicht verfügen, müssten der Bund und die Länder – wie derzeit beim Ausfall von Gewerbesteuern – einen Ausgleich leisten.

Der gesamtwirtschaftliche Spielraum für die öffentliche Kreditaufnahme liegt auf der Hand: Bei niedrigen Zinsen und einer Inflationsrate knapp oberhalb von Null sind Widerstände durch die Finanzmärkte nicht in Sicht. Im Gegenteil, selbst bei Minusrenditen fliehen die Anleger in den „sicheren Hafen“ der Staatsanleihen. Mehr denn je ist der Staat gefordert, die Lücke zwischen überschüssigem Sparen und den realwirtschaftlichen Investitionen zu schließen. Also, die Forderung zur Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst ist in Corona-Zeiten gut begründet und auch finanzierbar.