Zum Inhalt springen

Forderungen für einen Tarifvertrag Fröbel

Vor der ersten Verhandlungsrunde in Berlin hat die gemeinsame Tarifkommission von GEW und ver.di Forderungen formuliert und beschlossen, welche in die Verhandlungen einfließen sollen. Wir dokumentieren den Beschluss im Wortlaut.

Beschluss der gemeinsamen Tarifkommission von GEW und ver.di zu den Tarifverhandlungen mit der Fröbel-Gruppe am 07. September 2009 in Berlin

Die Tarifkommission beschließt:
 
Es werden Tarifverhandlungen mit der Fröbel-Gruppe aufgenommen. Ziel ist der Abschluss eines Manteltarifvertrags. Inhaltlich soll der TVöD für den neuen Tarifvertrag maßgeblich sein, soweit in folgenden Punkten nichts anderes bestimmt wird:

  1. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit soll 40 Stunden nicht überschreiten. Bei älteren Beschäftigten soll es eine Kompensation geben.
  2. Die in einer DGB-Gewerkschaft organisierten Beschäftigten sollen deutliche Vorteile, auch finanzieller Natur, haben. Sie sollen 300 Euro pro Jahr zusätzlich erhalten.
  3. Die Entgelte sollen sich an der neuen Tabelle SuE und den damit im Zusammenhang stehenden Regelungen orientieren. Ebenso die Eingruppierung der Beschäftigten und die zugehörigen Tätigkeitsmerkmale. Bei Stufenlaufzeiten kann eine Orientierung am Öffentlichen Dienst erfolgen.
  4. Es soll einen Mindestlohn von 7,50 Euro geben.
  5. Regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung ist Pflicht und Recht jedes/r Beschäftigten. Zusätzlich zu den im TVöD verankerten Regelungen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend für fachliche Qualifizierungen freigestellt werden. Die Kosten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden, zumindest für von ihm angeordnete oder angebotene Maßnahmen, sowie für Angebote von GEW und ver.di. Für das Technische Personal ( v.a. Küchenpersonal) sollen die Kosten für Angebote der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) übernommen werden.
  6. Gewerkschaftsmitglieder müssen für gewerkschaftliche Tätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Tarifarbeit bei Fröbel freigestellt werden.
  7. Bei der Urlaubsregelung soll eine einheitliche Regelung für alle Beschäftigten erzielt werden. Eine Unterscheidung zwischen pädagogischem und technischem Personal ist nicht akzeptabel.
  8. Es soll eine betriebliche Altersvorsorge geben. Die betriebliche Vereinbarung soll Bestand haben.
  9. Die Regelungen des neuen TV zum Gesundheitsschutz sollen Bestandteil sein.
  10. Bei der Überleitung ist darauf zu achten, dass niemand schlechter gestellt wird, als vor dem Tarifabschluss. Eine Angleichung an den neuen TV kann bei Altverträgen teildynamisch erfolgen.
  11. Die Vor- und Nachbereitungszeit (mittelbare pädagogischen Arbeit) soll pro Einsatztag eine Stunde betragen. Sie soll den Angestellten individuell zur Verfügung stehen.

Einstimmig beschlossen.