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Europäische Schulen: Krankenversicherung für abgeordnete Lehrkräfte

Für angestellte Lehrkräfte, die aus dem deutschen Schuldienst abgeordnet werden, um an einer Europäischen Schule zu unterrichten, gibt es bei der Krankenversicherung einen gravierenden Nachteil gegenüber verbeamteten Lehrkräften.

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An den 14 Standorten Europäischer Schulen in Belgien, Luxemburg, Spanien, Italien, Großbritannien und Deutschland werden rund  25.000 Schülerinnen und Schüler von ca.  2.200 Lehrkräften unterrichtet.  Alleinstellungsmerkmal dieser Schulen ist das europäische Abitur, das es ermöglicht, überall in der EU zu studieren. Für abgeordnete Lehrkräfte  aus EU-Mitgliedsstaaten besteht die Möglichkeit, während der Zeit ihrer Tätigkeit an einer Europäischen Schule in eine für sie vorteilhafte Krankenversicherung (Caisse de maladie) zu wechseln.

Finanzielle Einbußen bei längerer Krankheit
Während jedoch beamtete Lehrkräfte aus Deutschland, die an eine Europäische Schule abgeordnet werden, ihre private Krankenversicherung auf „Anwartschaft“ setzen  und damit viel Geld sparen können, tut sich für angestellte Lehrkräfte hier eine große Lücke auf. Sie sind zwar gleichermaßen berechtigt, die Caisse de maladie zu nutzen, bekommen aber massive Probleme in dem Fall, dass sie länger als sechs Wochen krank werden. In diesem Fall stellt das abordnende deutsche Bundesland nämlich seine Gehaltszahlungen ein und verweist auf die gesetzliche Krankenversicherung zur Zahlung von Krankengeld.

Zusätzlicher Kostenfaktor
Hat die angestellte Lehrkraft die gesetzliche Krankenversicherung ruhen lassen, bekommt sie nach sechs Wochen nur noch den europäischen Anteil des Gehalts. Dies kann (bezogen auf Dienstalter, Familienstand etc) weniger als 1.000 € betragen. Leider findet sich in den Statuten zur Heilfürsorge an den Europäischen Schulen kein Hinweis darauf, dass angestellte Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland  in diesem Fall gegenüber den beamteten Lehrkräften massiv benachteiligt werden. Daher ist es für angestellte Lehrkräfte unbedingt wichtig, sich freiwillig gesetzlich in Deutschland zu versichern, auch wenn das ein nicht unerheblicher zusätzlicher Kostenfaktor ist.