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„Europäische Forscherrechte endlich auch in Deutschland anerkennen“ – GEW zum zehnten Jahrestag der Europäischen Forschercharta

Die GEW hat die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland aufgefordert, Forscherinnen und Forschern endlich die Rechte zu gewährleisten, die seit 2005 europäischer Standard sind.

Bereits vor zehn Jahren habe die Europäische Kommission Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ganz Europa empfohlen, die „Europäische Forschercharta“ sowie den „Kodex für die Einstellung von Forschern“ zu unterzeichnen.

„Deutschlands Wissenschaftsreinrichtungen tun sich immer noch schwer mit der Forschercharta: Erst drei Universitäten, vier Fachhochschulen und vier Forschungseinrichtungen sowie vier Wissenschaftsorganisationen haben Charta und Kodex unterzeichnet, darunter die Hochschulrektorenkonferenz mit einer umfangreichen Liste an Vorbehalten – ein Armutszeugnis“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Wissenschaftsexperte, Andreas Keller, aus Anlass des zehnten Jahrestages der Europäischen Forschercharta, der heute in Brüssel während eines Festaktes der Europäischen Union gefeiert wird.

„Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten, lange und steinige Karrierewege – fast nirgendwo in Europa sind die Probleme so stark ausgeprägt wie im deutschen Wissenschaftssystem. Zum Programm der Europäischen Forschercharta gehören dagegen diese Ziele: Stabilität der Beschäftigungsbedingungen, Laufbahnentwicklung, Anerkennung von Mobilitätserfahrung, Schutz des geistigen Eigentums, Partizipation in Entscheidungsgremien, Gleichstellung von Forscherinnen sowie Familienfreundlichkeit. Alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten sich die Charta endlich zu eigen machen. Das ist nicht nur im Interesse der Forscherinnen und Forscher, sondern auch der Kontinuität und damit der Qualität der Forschung sowie der Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung“, mahnte Keller.

Info:

Der vollständige Text der 2005 von der Europäischen Kommission empfohlenen „Europäischen Forschercharta“ und des „Kodex für die Einstellung von Forschern“ kann auf dem Internet-Portal Euraxess abgerufen werden (Broschüre in deutscher und englischer Sprache).

Die HRK beispielsweise behält sich ausdrücklich vor, Forscherinnen und Forscher an Stelle von Beschäftigungsverhältnissen mit Stipendien zu fördern. Weiter gibt sie zu Protokoll, dass die Charta-Forderung nach Karriereentwicklung der deutschen Tradition des Hausberufungsverbot widerspreche.

Erst zwei Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland, die Fachhochschule Köln und das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (wzb), haben das von der Europäischen Kommission vergebene HRS4R-Siegel erworben. Es bescheinigt den Einrichtungen eine plausible Strategie zur Umsetzung von Europäischer Forschercharta und Kodex für die Einstellung von Forschern. HRS4R steht für „Human Resources Strategy for Researchers“. Weitere Informationen sind ebenfalls auf dem Euraxess-Portal zu finden.

Die GEW hat 2012 in ihrem Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ (Herrschinger Kodex) allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen empfohlen, die Europäische Forschercharta und den Kodex für die Einstellung von Forschern anzuerkennen und umzusetzen.