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Etappensieg im Kampf gegen Befristungsmissbrauch

Die GEW wertet die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes als „wichtigen Teilerfolg“. Die Gesetzesänderung der Großen Koalition bleibe jedoch in vielen Punkten hinter den Forderungen der Gewerkschaft zurück.

Foto: Colourbox.de

"Wird der Bundestag heute Abend erwartungsgemäß die Novelle in zweiter und dritter Lesung verabschieden, ist das ein Etappensieg der GEW im Kampf gegen den Befristungsmissbrauch in der Wissenschaft“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender, am Donnerstag in Frankfurt am Main.

Der Bundestag habe zwar etliche Vorschläge der GEW aufgegriffen und die sachgrundlose Befristung aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestrichen sowie Kurzzeitverträgen enge Grenzen gesetzt. Der Empfehlung der GEW nach einer festen Untergrenze von drei Jahren sei der Gesetzgeber jedoch nicht gefolgt. 

Zudem bleibe das Gesetz an vielen Stellen zu vage. „Unter welchen Voraussetzungen eine Vertragslaufzeit angemessen und was eine wissenschaftliche Qualifizierung ist, werden die Arbeitsgerichte zu klären haben“, kündigte der GEW-Hochschulexperte an.

Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist laut Keller ferner nicht der Abschluss, sondern der Beginn eines Reformprozesses. Zu den Rahmenbedingungen, die Bund und Länder jetzt schaffen müssten, gehörten eine gute Grundfinanzierung der Hochschulen und ein "Pakt für Gute Arbeit" in der Wissenschaft.