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„Erfolgsmodell“ am Pranger

Seit 2005 gilt die „Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler“. Das zehnte Jubiläum gibt Anlass, auf die prekäre Lage der KursleiterInnen hinzuweisen. GEW, BBB und DVV fordern eine Anhebung der Mindesthonorare.

Für Lehrkräfte von Integrationskursen müssen nach Ansicht der GEW langfristig Arbeitsbedingungen gelten, die mit denen von LehrerInnen an Schulen vergleichbar sind. Die Bildungsgewerkschaft, der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) und der Deutsche Volkshochschulverband (DVV) fordern zunächst ein Mindesthonorar von 30 Euro und einen stetig steigenden Anteil fester Stellen.

Mit Blick auf die derzeitige Situation betont der Leiter des GEW-Vorstandsbereichs Weiterbildung, Ansgar Klinger: „Selbst wenn eine Honorarkraft 25 Unterrichtsstunden in der Woche hält, bleibt sie finanziell auf Hartz-IV-Niveau.“ Grund sei, dass kaum jemand mehr als die Mindestvergütung pro Unterrichtseinheit von 20 Euro erhalte, davon aber ohne Arbeitgeberbeitrag die kompletten Kosten der Sozialversicherung zahlen müsse. „Obwohl die Lehrkräfte im Einwanderungsland Deutschland dauerhaft eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen – und damit eigentlich einen krisenfesten Job haben –, gibt es dafür kaum Dauerstellen.“

GEW, DVV und BBB haben einen Mehrbedarf von 180 Millionen Euro pro Jahr für die Integrationskurse errechnet – addiert zu den aktuell 244 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Die Summe ergibt sich aus den Mehrausgaben für Lehrkräfte, aus den Kosten für ein differenzierteres Kursangebot und aus dem auf Asylsuchende und Geduldete erweiterten Personenkreis.

Mehr Hintergrund zum Thema gibt es im vollständigen Artikel unserer Autorin Helga Ballauf in der Juli-/August-ausgabe der "E&W", die oben rechts zum Download verlinkt ist.