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Entgeltordnung muss noch verhandelt werden

In der Entgeltordnung wird festgelegt, welche Tätigkeit welcher Entgeltgruppe zugeordnet wird. Sie bildet damit das Herzstück eines jeden Tarifvertragswerks. Für die kommenden Verhandlungen zur Entgeltordnung im TVöD und TV-L hat die GEW einen Forderungskatalog beschlossen

Im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte die Vergütungsordnung die Zuordnung zu den Vergütungsgruppen. Die Entgeltordnung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) existiert noch nicht. In den Überleitungstarifverträgen ist nur geregelt, welche BAT-Vergütungsgruppe (und welche Lohngruppe bei Arbeitern) in welche Entgeltgruppe übergeleitet wird (siehe dazu "Das kleine ABC des TVL" und "Das kleine ABC des TVöD"). Neu Eingestellte werden weiterhin nach der alten Vergütungsordnung einer BAT-Vergütungsgruppe zugeordnet und dann in der entsprechenden Entgeltgruppe nach TVöD bzw. TV-L eingruppiert.

Bei der Eingruppierung geht es nur scheinbar um tariftechnische Details. Tatsächlich geht es um die entscheidende Frage "wie viel ist pädagogische Arbeit wert?". Denn in der Entgeltordnung wird festgelegt, welche Tätigkeiten gleichwertig sind und welche Tätigkeiten besser bezahlt werden sollen als andere.

Für die noch ausstehenden Verhandlungen mit Bund und Kommunen (TVöD) bzw. Ländern (TV-L) hat der Hauptvorstand der GEW 2007 für ihre Mitgliedergruppen Forderungen zur Eingruppierung beschlossen. Sie finden diese im Downloadbereich links.