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Einigung mit dem Bund auf neue Entgeltordnung

Nach jahrelangen Verhandlungen konnten sich die Gewerkschaften mit dem Bund als Arbeitgeber Anfang September auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD (Bund) einigen, die die alte Vergütungsordnung zum BAT ablöst.

ie neue Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten und orientiert sich in der Struktur und hinsichtlich der allgemeinen Eingruppierungsvorschriften an der Entgeltordnung zum Länder-Tarifvertrag TV-L, die 2012 in Kraft getreten ist.Tätigkeitsmerkmale, die einen Bewährungsaufstieg nach bis zu sechs Jahren vorsahen, werden nun von Anfang an der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.

Mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung wird auch eine Änderung des § 17 TVöD (Bund) dahingehend erfolgen, dass Höhergruppierungen zukünftig stufengleich erfolgen werden - allerdings vorerst ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit. Neu ist auch, dass die Entgeltgruppe 9 in zwei Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt wird, wobei die Entgeltgruppe 9a die Tätigkeitsmerkmale der bisherigen "kleinen 9" umfasst, jedoch mit regulären Stufenlaufzeiten über alle Entwicklungsstufen und insgesamt leicht verbesserten Tabellenwerten.

Die Kosten der Entgeltordnung sollen teilweise durch eine Neugestaltung des Leistungsentgelts kompensiert werden: Künftig kann die jeweilige Dienststellenleitung entscheiden, ob das Volumen von 1 Prozent für das Leistungsentgelt zur Verfügung gestellt wird oder nicht.

Die neue Entgeltordnung wird ausschließlich für die Beschäftigten des Bundes in Kraft gesetzt, nicht für die Beschäftigten der Kommunen. Mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) konnte bislang keine Einigung zu einer neuen Entgeltordnung für den TVöD (VKA) erreicht werden. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen gibt es seit 2009 jedoch eine eigene Entgeltordnung, die frühestens zum 31. Dezember 2014 kündbar ist.