Zum Inhalt springen

Einheitliches Corona-Konzept beschlossen

GEW fordert PCR-Tests zum Freitesten

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich auf einheitliche Quarantäne-Regeln in Schulen geeinigt. Die GEW begrüßt das und mahnt, weiter am Masken- und Lüftungskonzept festzuhalten sowie verlässlichere Tests einzusetzen.

Foto: GEW/Shutterstock
Foto: GEW/Shutterstock

Für den weiteren Kampf gegen die Coronapandemie im Herbst und Winter sollen umfangreiche Neuregelungen greifen. Am Montagabend einigten sich die Gesundheitsminister der Länder vorab bereits mehrheitlich auf einfachere und bundesweit einheitliche Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen. Die GEW begrüßt diesen Beschluss.„Die Schulen brauchen ein Konzept, das regelt, unter welchen Umständen wann wie viele Schülerinnen und Schüler wie in Quarantäne geschickt werden. Für die Gesundheitsämter ist es eine wichtige Hilfestellung, wenn es bundesweit gültige Leitlinien gibt, die auf der Folie etwa des Inzidenzwertes, der Impfquote und der Krankenhausbelegung basieren“, sagte GEW Chefin Maike Finnern gegenüber der „Rheinischen Post“. Damit das Konzept klappt, sei aber der regelmäßige Einsatz aussagekräftiger, verlässlicher PCR-Tests und das Tragen von Masken in Räumen Voraussetzung.

„Ergebnis der Schnelltests nicht gut genug“

Solange es ein funktionierendes Masken- und Lüftungskonzept an Schulen gebe, sei es nachvollziehbar, nur direkte Sitznachbarn im Falle einer Corona-Erkrankung in der Klasse in Quarantäne zu schicken. „Nur: Für mich ist es ganz wichtig, dass das Freitesten mit einem PCR-Test und nicht mit einem Selbsttest passiert, weil wir doch zu oft wissen, dass das Ergebnis der Schnelltests nicht gut genug ist“, sagte die GEW-Vorsitzende.

Die Länder hatten sich darauf verständigt, dass bei einem positiven Corona-Fall nicht mehr die gesamte Klasse in Quarantäne gehe. Symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Der Vorsitzende der Länder-Ressortchefs, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte, dies solle als „Leitplanken“ für die Gesundheitsämter dienen. Der Beschluss wurde bei Enthaltung zweier Länder angenommen. Der Bundestag will weitere Coronaregeln, zu denen neben der Quarantäne auch neue Indikatoren und Fragen zum Impfstatus gehören, am Dienstag beschließen. Der Bundesrat muss in einer Sondersitzung am Freitag ebenfalls noch zustimmen.

„Die Quarantänerichtlinien dürfen nicht dazu führen, dass die Gesundheitsämter die Corona-Kontaktverfolgung einstellen.“ (Maike Finnern)

Finnern machte aber auch deutlich, dass die Gesundheitsbehörden vor Ort jetzt eine hohe Verantwortung trügen, sachgerechte, transparente Einzelfalllösungen zu entwickeln. „Das kann schwierig werden, sichert aber die Akzeptanz von Entscheidungen bei Lehrkräften, Kindern, Jugendlichen und deren Eltern - und trägt damit zum Schulfrieden bei“, betonte die GEW-Vorsitzende. Finnern mahnte zugleich: „Die Quarantänerichtlinien dürfen nicht dazu führen, dass die Gesundheitsämter die Corona-Kontaktverfolgung einstellen. Leitlinien für Quarantäne sind richtig, entbinden allerdings nicht von weiteren Maßnahmen wie die Anschaffung von Luftfiltergeräten.“

Mit Blick auf das Schuljahr zeigte sich Finnern vorsichtig optimistisch: „Ich glaube, dass wir in diesem Winter schon anders durchkommen, als im letzten Jahr - auch wenn das Schuljahr alles andere als normal sein wird.“

„Präsenzunterricht aufrechterhalten“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Richtig ist der Ansatz, dass die Dauer und die Zahl der Betroffenen der Quarantäne maßvoll eingeschränkt werden.“ Das werde dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Kinder und Jugendliche aufrechterhalten werde. „Wichtig ist aber auch, dass die Gesundheitsämter immer auf den Einzelfall schauen werden.“