Zum Inhalt springen

Dienstvereinbarung gegen Befristungsunwesen: Personalräte-Preis für Uni-Personalrat

2013 hat die GEW mit dem Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen empfohlen, sich selbst zu stabilen Beschäftigungsbedingungen und berechenbaren Karrierewegen zu verpflichten.

Bild: Simone M. Neumann

Am verbindlichsten geht dies über eine Dienstvereinbarung, welche die Personalvertretung und die Leitung einer Hochschule nach Maßgabe des Personalvertretungsrechts gemeinsam abschließen können. Die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ist diesen Weg gegangen und wurde dafür jetzt mit dem Deutschen Personalrätepreis Gold ausgezeichnet, den der Bund-Verlag jährlich im Rahmen des Schöneberger Forums verleiht.

Die im August 2014 an der Viadrina unterzeichnete „Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sieht beispielsweise für Erstverträge mit Doktorandinnen und Doktoranden eine Mindestlaufzeit von drei Jahren vor, für Postdocs eine Mindestlaufzeit von vier Jahren. Mindestens 40 Prozent ihrer Arbeitszeit ist für die eigene Qualifizierung einzusetzen. Weiter haben Personalrat und Unileitung eine Nutzung der familienpolitischen Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes „in vollem Umfang“ sowie die Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts vereinbart.

Die GEW gratuliert dem Personalrat der Viadrina zu dieser Auszeichnung und wünscht sich, dass viele andere Personalvertretungen und Hochschulleitungen dem Beispiel folgen und in Dienstvereinbarungen Mindeststandards für gute Arbeit festlegen!