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„Die Eltern stärken“: UN-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz zu Gast in Oldenburg

Der UN-Sonderbeauftragte für das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, forderte bei einer Stippvisite in Deutschland Bund und Länder auf, die Rechte behinderter Kinder endlich anzuerkennen.

Muñoz sprach während einer Veranstaltung in der Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg, zu der die niedersächsischen Landesverbände von GEW und DGB, das Deutsche Institut für Menschenrechte (IfM) und amnesty international (ai) eingeladen hatten.

Es gibt ein unwiderrufliches Menschenrecht auf Bildung“, dieser Aussage stellte Muñoz gleich zu Beginn der Podiumsdiskussion Anfang Juni die Realität gegenüber: die fehlenden Bildungschancen für Menschen mit Behinderungen. Weltweit, so der Jurist, hätten nur maximal 15 Prozent von ihnen eine Chance auf Bildung – und zwar überwiegend in Sonderschulen. „Vom Standpunkt der Menschenrechte haben die Sonderschulen in einem gegliederten Schulsystem in Wirklichkeit einen separierenden Effekt für Menschen mit Behinderung. Das ist eine Behinderung der Würde des Lebens“, kritisierte Muñoz mit Blick auf den Umgang mit behinderten Kindern und Jugendlichen.

Hoch selektives System

In seinem Deutschland-Report vor zwei Jahren hatte der UN-Sonderberichterstatter das deutsche Schulsystem als hoch selektiv beschrieben, das behinderte Schülerinnen und Schüler diskriminiere. Dafür hatte er damals heftige Kritik der Politik, aber auch Zustimmung in der Fachöffentlichkeit geerntet. „Die einen haben mich als Messias, die anderen als Sheriff gesehen“, berichtete er. Der Juraprofessor äußerte sich erstmals zu der lang erwarteten Antwort, welche die Bundesregierung auf seinen Inspektionsbericht erst kürzlich abgegeben hatte: „Es war eine sehr allgemeine Antwort“, gab Muñoz vornehm zurückhaltend Auskunft. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die verschiedenen Schulformen nicht mehr so streng getrennt seien wie in der Vergangenheit. Es existierten „in Regelschulen integrative und bedürfnisspezifische Programme in den Sonderschulen“, hieß es lapidar in der offiziellen Stellung­nahme. Immerhin hatte Deutschland Ende 2008 die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet.

Bildungsbürokratie vor Recht

Was allerdings diese Unterschrift bislang in der deutschen Bildungsbürokratie wert ist, berichtete Claudia Lohrenscheidt vom IfM. Sie verwies auf den aktuellen Fall eines 15-jährigen Jugendlichen mit Down-Syndrom in Hessen. „Die Landesregierung hat einfach behauptet, die UN-Behindertenkonvention gilt in Hessen nicht“, so Lohrenscheidt. Ihr Institut will deshalb die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland beobachten.

„Können Sie mir dabei helfen, mein Recht als Mutter durchzusetzen und selbst zu entscheiden, welche Schule mein Kind besuchen soll?“, fragte eine Zuhörerin. „Mein Sohn hat das Down-Syndrom und soll jetzt eingeschult werden. Ich weigere mich, ihn in eine Sonderschule zu schicken.“ Sechs Schulen habe sie bereits aufgesucht, keine wolle ihn aufnehmen. Das Standardargument: Es fehle das Geld für zusätzliche Förderlehrstunden. Muñoz betonte, dass es nach der Unterzeichnung eine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung des Rechts auf Inklusion gebe. „Man sollte die Eltern stärken“, empfahl er.