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Coronakrise

DGB fordert mehr Unterstützung für Familien

Der DGB verlangt weitere Maßnahmen für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, sowie Regelungen für pflegende Angehörige. Die im Infektionsschutzgesetz enthaltene Verdienstausfallentschädigung müsse nachgebessert werden.

Angesichts der Coronakrise macht sich der DGB für eine Familiensoforthilfe für Eltern und Pflegende stark. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Kita- und Schulschließungen betroffen seien oder der Pflege ihrer Angehörigen nicht mehr wie gewohnt nachkommen könnten, bräuchten für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Maßnahmen einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.

Mindestens 80 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes

„Die im Infektionsschutzgesetz geregelte Verdienstausfallentschädigung wegen Schul- und Kitaschließungen muss dringend nachgebessert werden. Es muss über die bisher vorgesehenen 6 Wochen hinaus verlängert und auf 80 Prozent des Nettogehaltes erhöht werden. Bislang werden hier 67 Prozent gezahlt – das ist zu wenig, um damit über die Runden zu kommen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. 

Erholungsurlaub muss bleiben

Ferner müsse es einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geben, der auch stunden- oder tageweise Freistellungen zulasse. Wer davon Gebrauch mache, müsse einen Sonderkündigungsschutz haben. „Zudem sollte klar geregelt werden, dass der Erholungsurlaub des laufenden Kalenderjahres nicht verbraucht werden muss, bevor diese Leistungen beansprucht werden können“, forderte Buntenbach. Auch dürften aufgrund des Bezugs der Entschädigung keine Nachteile bei der Berechnung künftiger Leistungen wie Elterngeld, entstehen.