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Deutsche Gesellschaft für Soziologie fordert Hochschulen zum Handeln auf

Nicht nur Bund und Länder, auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deren Autonomie in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut wurde, haben eine Verantwortung für die Gestaltung verlässlicher Karrierewege und fairer Beschäftigungsbedingungen.

Darauf hat die GEW 2013 mit ihrem Herrschinger Kodex "Gute Arbeit in der Wissenschaft", einer Empfehlung für entsprechende Selbstverpflichtung von Wissenschaftseinrichtungen, aufmerksam gemacht. In einer vor kurzem verabschiedeten Stellungnahme zu Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft beruft sich jetzt die Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) explizit auf den Herrschinger Kodex und fordert Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf, "ihre gewachsene Autonomie zur Verbesserung der internen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen" einzusetzen.

Weiter fordert die DGS eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen und eine Reform der Karrierewege in der Wissenschaft u. a. durch die Etablierung von Tenure Tracks und die Schaffung von mehr Dauerstellen im akademischen Mittelbau. Hart gehen die Soziologinnen und Soziologen mit dem "akademischen Kapitalismus" ins Gericht und kritisieren, "dass die autonome und innovative wissenschaftliche Wissensproduktion von destruktiver Ökonomisierung, inszeniertem Wettbewerb und der strukturell bedingten Prekarisierung des Personals bedroht ist".

Der Ausschuss "Mittelbau/Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft" der DGS hat für den 25. und 26. Februar 2016 nach Berlin zur Tagung "Soziologie als Beruf – Wissenschaftliche Praxis in der soziologischen Reflexion" eingeladen. Der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, wird dort zu Gast sein und mit diskutieren.

Follow-up-Kongress und WissZeitVG-Seminar

Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundes und der Länder handeln derzeit die Ausgestaltung des "Pakts für den wissenschaftlichen Nachwuchs" aus, für den über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt eine Milliarde Euro aufgewendet werden sollen. Diese Debatte findet bislang hinter verschlossenen Türen statt. Die GEW wird für die überfällige Öffentlichkeit sorgen: am 21. April 2016 auf dem 7. Follow-up-Kongress zum Templiner Manifest. Den Termin bitte jetzt vormerken!

Sobald Bundespräsident Joachim Gauck das geänderte Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) unterzeichnet hat und dieses im Bundesgesetzblatt verkündet ist, werden die im Dezember vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderungen in Kraft treten. Doch Papier ist bekanntlich geduldig - die Verbesserungen des Gesetzes gilt es durchzusetzen: vor Ort in den Hochschulgremien und Personalräten und von den betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – im Zweifelsfall auf dem Weg des Rechtsschutzes, den die GEW ihren Mitgliedern nach Maßgabe ihrer Richtlinien gewährt. Hochschulpolitisch Aktive sowie Mitglieder von Selbstverwaltungsgremien, Personal- und Betriebsräten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereitet die GEW auf die Anwendung des Gesetzes im Rahmen eines Qualifizierungsseminars vor: am 21. und 22. April 2016 in Berlin, direkt im Anschluss an den Follow-up-Kongress.