
Neuer Anlauf: An den Deutschen Auslandsschulen (DAS) sollen endlich Personalvertretungen eingerichtet werden. „Nur minimale Änderungen am Auslandsschulgesetz sind nötig, um eine wirksame Interessenvertretung jetzt auf den Weg zu bringen“, sagte Stephan Münchhoff, Mitglied im Vorstand der Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und -lehrer der GEW (AGAL). Das sei so auch „kurzfristig realisierbar“.
Bereits jetzt schreibt das Auslandsschulgesetz in Paragraph 8, Absatz 3 vor: Eine DAS könne nur dann vom Bund gefördert werden, wenn sie den „demokratischen Werten Deutschlands Rechnung trägt" und den Lehrkräften „eine angemessene Beteiligung am Schulleben sichert“.
Die AGAL fordert, diesen Absatz wie folgt zu ergänzen: „Bezüglich der Lehrkräfte werden Personalvertretungen eingerichtet. Mindeststandards der Personalvertretung werden durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt.“
Eckpunkte für eine Verwaltungsvorschrift hat die GEW inzwischen ausgearbeitet. Demnach soll gelten:
Nach Angaben der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) besteht an drei Vierteln der weltweit 140 DAS ein „Lehrerbeirat“. Allerdings sei der oftmals „ein zahnloser Tiger“, urteilte das AGAL-Vorstandsmitglied Thomas Rosenbaum. Erst jüngst habe ein Kollege von seinen Erfahrungen an einer DAS in Südamerika berichtet. Demnach missachte die dortige Schulleitung jegliche Grundformen des personalrechtlichen Miteinanders.
Rosenbaum verwies auf den Bericht zur Evaluation des Auslandsschulgesetzes, der Anfang 2020 veröffentlicht wurde. „Viele Deutsche Auslandsschulen haben laut diesem Bericht erklärt, dass sie mehr Beteiligungsrechte wünschen“, betonte Rosenbaum. Der Evaluationsbericht empfehle entsprechend, die im Auslandsschulgesetz geforderten Beteiligungsstrukturen durch eine Verwaltungsvereinbarung oder -vorschrift näher auszugestalten. Thomas Rosenbaum erklärte: Eine wirksame Personalvertretung könne dazu beitragen, dass sich mehr Lehrkräfte entscheiden, an einer DAS zu unterrichten. „Viele Auslandsschulen haben bekanntlich große Probleme, qualifiziertes Personal zu finden.“
„Außerdem dürfen wir nicht im vorauseilenden Gehorsam auf dieses demokratische Grundrecht verzichten.“ (Günther Fecht)
AGAL-Vorsitzender Günther Fecht widersprach der Ansicht der ZfA, dass die Gesetze des Gastlandes oftmals eine Personalvertretung nicht zuließen. „Dies lasse sich ohne weiteres mit einer Verwaltungsvorschrift umsetzen“, betonte Fecht. „Außerdem dürfen wir nicht im vorauseilenden Gehorsam auf dieses demokratische Grundrecht verzichten.“
Die GEW setzt sich seit Jahren für die Einrichtung von Personalvertretungen an DAS ein. Im Herbst 2019 sandte die GEW ihren grundsätzlichen Vorschlag für eine Personalvertretung, begleitet von einem Brief der GEW-Vorsitzenden Marlis Tepe, an die Bundesregierung und an den Bundestags-Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik.
Es folgten Gespräche mit Abgeordneten des Bundestags, etwa mit der SPD-Abgeordneten Ulla Schmidt. Um für die Einrichtung von Personalvertretungen zu werben, spricht die GEW aktuell mit Abgeordneten aller Fraktionen – mit Ausnahme der AfD - die im Unterausschuss vertreten sind. Die Weiterentwicklung des Auslandsschulgesetz ist im Unterausschuss Thema. „Dazu können wir mit unserem aktuellen Vorschlag zur Einrichtung von Personalvertretungen einen wichtigen Beitrag leisten“, so Münchhoff.