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Das Weihnachtsgeld kommt!

Nach drei Verhandlungsrunden zur GEW-Forderung nach einem Weihnachtsgeld für die FRÖBEL-Beschäftigten gelang am 27. Januar 2015 der Durchbruch. Im November 2015 wird erstmals ein Weihnachtsgeld in Höhe von 650,- Euro ausgezahlt, im Jahr 2016 werden es 750,- Euro sein.

GEW-Verhandlungsführer Andreas Gehrke bewertete den erreichten Kompromiss als „großen Erfolg und guten Einstieg in eine tariflich gesicherte Jahressonderzahlung. Im Verhältnis zu seinen ersten Angeboten hat der Arbeitgeber noch einmal kräftig nachgelegt und zentrale Forderungen der GEW erfüllt. So kommt das Weihnachtsgeld allen Beschäftigtengruppen gleichermaßen zugute und die Besitzstandszulagen der in den HTV FRÖBEL übergeleiteten Beschäftigten werden nicht angetastet.“
Die GEW war mit einer wesentlich höheren Forderung in die Verhandlungen gegangen, wurde aber vom Arbeitgeber mit der Erklärung konfrontiert, er habe mit seinem letzten Angebot die für dieses Jahr vorhanden finanziellen Spielräume bereits überschritten. „Es wäre fahrlässig gewesen, die Verhandlungen an diesem Punkt scheitern zu lassen und ein Angebot in den Wind zu schlagen, das den Beschäftigten allein in diesem Jahr zusammen mit der für Februar bereits vereinbarten Tariferhöhung eine Gehaltssteigerung von durchschnittlich 4,6 Prozent bringt,“ sagte Gehrke weiter.
Durch die Vereinbarung eines einheitlichen Festbetrages für alle Entgeltgruppen und -stufen wirkt sich das Weihnachtsgeld unterschiedlich aus. Besonders stark profitieren die Beschäftigten, deren Tabellenentgelt geringer ausfällt.

Für Teilzeitbeschäftigte wird das Weihnachtsgeld nach folgender Staffelung berechnet:

 

Wöchentliche Arbeitszeit

Weihnachtsgeld 2015Weihnachtsgeld 2016
über 30 Stunden650,00 Euro750,00 Euro
über 20 bis zu 30 Stunden487,50 Euro562,50 Euro
über 10 bis zu 20 Stunden325,00 Euro375,00 Euro

Beschäftigte, die vor dem 1. Juli 2014 ein Arbeitsverhältnis mit der FRÖBEL Bayern gGmbH begründet haben, erhalten kein Weihnachtsgeld aus dem HTV FRÖBEL, weil ihr individuelles Entgelt auf Basis des TVöD inklusive der dort geltenden Jahressonderzahlung berechnet wurde und bei Überleitung in den HTV FRÖBEL in die Besitzstände eingeflossen ist.
Da der Arbeitgeber sich nicht zu einer Vereinbarung über künftige Erhöhungen des Weihnachtsgeldes bereit zeigte, war es für die GEW-Tarifkommission wichtig, dass darüber bereits 2016 im Rahmen der nächsten Tarifrunde wieder verhandelt werden kann. Unser Ziel bleibt ein Weihnachtsgeld in der geforderten Größenordnung und damit eine weitere Annäherung der Einkommen bei FRÖBEL an das Niveau des TVöD. Das jetzt vereinbarte Weihnachtsgeld ist ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen.

Weitere Verbesserungen

Neben dem Weihnachtsgeld und diversen redaktionellen Korrekturen und Klarstellungen verständigten sich die Tarifparteien über weitere Verbesserungen des Tarifvertrags, u.a.:

  • Stufenaufstieg von Stufe A nach Stufe B für Beschäftigte im technischen Bereich und im Verwaltungsbereich bereits nach einem Jahr (bisher zwei Jahre).
  • Klarstellung, dass sich bei Neueinstellungen in die Entgeltstufe B oder höher die Stufenlaufzeit für die weiteren Stufenaufstiege entsprechend verkürzt.
  • Regelung zur Eingruppierung von Koordinatorinnen und Multiplikatorinnen in die der Tätigkeit entsprechende Entgeltgruppe (P6 bzw. P5) bis sie die geforderte Qualifikation abgeschlossen haben.
  • Allen GEW-Mitgliedern wird pauschal ein Fortbildungspunkt gutgeschrieben.

Im Rahmen der Einigung vereinbarten die Tarifparteien darüber hinaus, bald Gespräche über die Eingruppierung von Beschäftigten mit akademischem Abschluss (u.a. Heilpädagoginnen, Kindheitspädagoginnen) aufzunehmen.
Nicht ganz unumstritten war der Vorschlag des Arbeitgebers, in den Tarifvertrag eine Klausel aufzunehmen, die es ihm erlaubt, Orts- oder Arbeitsmarktzulagen in Anspruch zu nehmen, die manche Kommunen (u.a. die Stadt München) ihren Beschäftigten zahlen und als Zuwendung auch an die Träger weitergeben. Die GEW setzt sich für einheitliche Beschäftigungsbedingungen und gleiche Bezahlung der FRÖBEL-Beschäftigten in den verschiedenen Regionen ein und stand diesem Vorhaben daher skeptisch gegenüber. Andererseits werden diese Zuschüsse zweckgebunden bezahlt und kommen direkt den Beschäftigten an den jeweiligen Standorten zugute. Dem musste die Tarifkommission im Interesse der Beschäftigten zustimmen. Allerdings hat sie diese Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitgeber mit der GEW in Gespräche über weitere Zulagen und Vergünstigungen (u.a. Job-Tickets) eintritt, die den Beschäftigten unabhängig von zweckgebundenen Zuwendungen an den Träger zustehen sollen.
Die Änderungen treten, wenn die zuständigen Gremien der Tarifparteien zugestimmt haben, rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft.

Gemeinsam noch mehr erreichen!

Das Weihnachtsgeld ist ein weiterer Erfolg der GEW, der nur mit Unterstützung der FRÖBEL-Beschäftigten erreicht werden konnte. Es sind vor allem die Mitglieder im Betrieb, die eine Gewerkschaft stark und durchsetzungsfähig machen. Seit Jahren steigt die Zahl der GEW-Mitglieder bei FRÖBEL beständig an. Das führt zu guten Tarifabschlüssen, die allen Beschäftigten zugutekommen.
Deshalb: Stärkt die GEW bei FRÖBEL! Werdet Mitglied, erkämpft gemeinsam gute Tarifabschlüsse und profitiert von den Bonusregelungen für GEW-Mitglieder!