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Das Aus für „pädagogische Wanderarbeiter“

Auf einen befristeten Arbeitsvertrag folgte beim Internationalen Bund (IB) der nächste. Beschäftigte und Betriebsrat haben dagegen gekämpft – mit Erfolg: Der Konzernbetriebsrat (KBR) ist für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2017 nominiert.

Foto: KBR des IB

Der Konzernbetriebsrat (KBR) des Internationalen Bundes (IB) ist für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2017 nominiert worden. Gewürdigt wird damit eine Konzernbetriebsvereinbarung (KBV), die der IB am 20. Januar 2016 unterzeichnete, und die regelt, dass es Fristverträge nur noch in Ausnahmefällen gibt. Zuvor waren eine hohe Befristungsquote und ein hoher Anteil an unfreiwilliger Teilzeit im Unternehmen verbreitet. In manchen Betrieben musste sich „mehr als jeder Zweite“ mit einem befristeten Vertrag begnügen, sagt die Vorsitzende des IB-Konzernbetriebsrats, Sabine Skubsch.

2010 begannen die IB-Beschäftigten, Widerstand zu leisten. 2 408 beteiligten sich an einer Unterschriftensammlung. „Durch Fristverträge werden der Kündigungsschutz, der Mutterschutz, das Elternzeitgesetz und der Schutz Schwerbehinderter ausgehebelt“, brachte es der Konzernbetriebsrat in seiner Info-Zeitung auf den Punkt. Die Zeitung karikierte zudem den „pädagogischen Wanderarbeiter“, der von einem Vertrag zum nächsten zieht. 2015 stimmte der Arbeitgeber Verhandlungen zu.

Die Konzernbetriebsvereinbarung schreibt nun vor: Der IB darf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter nur noch einmal ohne Sachgrund befristet beschäftigen. Als Sachgrund gelten vor allem Vertretungen wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit. Will der Arbeitgeber weitere Befristungen, muss ein Sachgrund vorliegen. Die Befristungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Betriebsrätin Skubsch bilanziert: „Hunderte von befristet aufgestockten Teilzeit-Verträgen wurden inzwischen in unbefristete Verträge umgewandelt.“

Der IB beschäftigt bundesweit rund 14 000 Frauen und Männer in rund 700 Einrichtungen und Zweigstellen. Er betreibt unter anderem Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen und Privatschulen. Auch Schulsozialarbeit, Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder Essen auf Rädern gehören zu seinen Dienstleistungen.

Der gesamte Artikel von Matthias Holland-Letz ist in der Oktoberausgabe der „E&W“ veröffentlicht.