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Coronapandemie

GEW lehnt Pflicht zur Auskunft über Impfung ab!

Die persönlichen Daten müssen auch weiter besonders geschützt werden. Die Impfbereitschaft unter den Beschäftigten in Schulen und Kitas liegt bereits mit 80 bis 95 Prozent ganz weit oben.

Foto: GEW/Shutterstock
Das Personal an Kitas und Schulen erreicht eine hohe Impfquote. (Foto: GEW/Shutterstock)

Künftig sollen Arbeitgeber von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Diese entsprechende Gesetzesänderung hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags am Freitag – mit Stimmen von Union und SPD auf den Weg gebracht. Sie soll am Dienstag im Bundestag beschlossen werden. Die GEW kritisiert diesen Plan.

„Aus gutem Grund stehen persönliche Daten in Deutschland unter besonderem Schutz.“ (Maike Finnern)

„Die GEW lehnt eine Impfauskunftspflicht für das Personal an Kitas und Schulen ab“, sagte GEW Chefin Maike Finnern. „Aus gutem Grund stehen persönliche Daten in Deutschland unter besonderem Schutz. Diesen Schutz müssen wir gewährleisten.“

Finnern verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Impfbereitschaft unter den Beschäftigten in Schulen und Kitas mit 80 bis 95 Prozent ganz weit oben liege.

Es gibt wichtigere Themen

„Die Debatte um eine Auskunftspflicht zum Impfstatus führt an den wichtigen Themen in Kitas und Schulen vorbei. Was wir wirklich brauchen sind endlich Luftfilter in allen Räumen, flächendeckende PCR-Tests für Schulkinder und eine einheitliche und klare Leitlinie für Quarantänemaßnahmen“, kritisierte die GEW Vorsitzende.

Das besagt das geplante Auskunftsrecht

Im Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Der Arbeitgeber kann (...) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen.“

Gerade in Kita, Schule und Heim könne es „im Interesse des Infektionsschutzes“ nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Antikörper-Status „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“.

Laut Antrag können die Arbeitgeber durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, „dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen“.

Das Auskunftsrecht soll während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. „Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt“, heißt es in dem Entwurf.