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Coronapandemie

GEW bekräftigt Forderung nach Wechselunterricht

Das Bund-Länder-Geschacher um das Vorgehen in der Coronapandemie geht am Mittwoch in die nächste Runde: Die GEW plädiert weiter dafür, ab dem Inzidenzwert von 50 in den Wechselunterricht zu gehen - aber ohne Doppelbelastung der Lehrkräfte.

Mit Wechselunterricht können Schulen entsprechend ihrer personellen und räumlichen Situation Lösungen anbieten. (Foto: Pixabay / CC0)

Vor dem nächsten Corona-Treffen von Bund und Ländern am Mittwoch wirbt die GEW nochmal eindringlich für die Aufnahme von Wechselunterricht an Schulen. „Dieses Modell macht es möglich, den Gesundheitsschutz und das Recht auf Bildung unter einen Hut zu bekommen. Mit dem Wechselunterricht können die Schulen auf unterschiedliche Herausforderungen entsprechend der personellen und räumlichen Situation vor Ort Lösungen anbieten“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). 

„Der Wechselunterricht ist damit ein sehr wichtiges Instrument, weitere Benachteiligungen insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, die im Elternhaus nicht die Unterstützung bekommen können, die notwendig ist.“ (Marlis Tepe)

Entscheidend sei, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Klassen halbiert werde und feste Gruppen gebildet würden. So könne das Infektionsrisiko für Lehrkräfte, Lernende und deren Familien gesenkt werden. Gleichzeitig könnten die Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig Kontakt zu allen Schülerinnen und Schülern halten. „Der Wechselunterricht ist damit ein sehr wichtiges Instrument, weitere Benachteiligungen insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, die im Elternhaus nicht die Unterstützung bekommen können, die notwendig ist.“ Lehrkräfte dürften aber nicht morgens im Präsenz- und nachmittags im Fernunterricht arbeiten. 

Der Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bislang bis zum 14. Februar befristet. Am Mittwoch wollen die Bundesländer bei einer Schalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beraten, wie es danach weitergeht. Für Kitas und Schulen sind die Länder selbst zuständig.

Föderales Durcheinander beenden

Die GEW plädiert weiterhin dafür, ab einem Inzidenzwert von mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche in einer Kommune auf Wechselunterricht und bei mehr als 100 auf Fernunterricht umzustellen. Liegt der Inzidenzwert unter 50 Neuinfektionen sollen sich die Schulen auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) wieder auf die Öffnung vorbereiten. „Wir mahnen die Kultusministerkonferenz (KMK), dass Lehrkräfte, Lernende und deren Eltern jetzt endlich eine klare Strategie und einen bundesweit einheitlichen, verlässlichen Stufenplan brauchen“, betonte Tepe. Mit diesem hätten Länder, Kreise und Städte mit Blick auf das Infektionsgeschehen vor Ort die Möglichkeit, flexibel zu agieren. 

Auch die Kitas bräuchten bundesweit klare Regelungen für Bildung und Betreuung der Kinder, sagte Tepe der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Eine gute Basis sei das Bremer Ampelmodell, das Maßnahmen an Entwicklungen wie das Inzidenzgeschehen, die Zahl der Verdachtsfälle und die Personalsituation in einer Einrichtung koppelt. „Feste Gruppen und ausreichend Personal sind Grundvoraussetzung für die Öffnung von Kitas.“

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Alternative Leistungsnachweise

Tepe wies zugleich darauf hin, dass viele Schulen den Lockdown gut gemeistert hätten: „Das sind die Schulen, die bereits eine gute digitale Infrastruktur hatten und in denen das eigenverantwortliche, oft inklusive Lernen der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Rolle spielt“, sagte sie der dpa.

In der Corona-Pandemie hätten Kinder und Jugendliche neue Erfahrungen gemacht und andere Kompetenzen erworben als in den Jahren zuvor. Das müsse sich auch bei der Leistungsbewertung widerspiegeln, sagte Tepe an die Adresse der Kultusministerkonferenz (KMK) gerichtet. „Das starre Festhalten beispielsweise an zentralen Prüfungen wird den Lernbedingungen vieler Schülerinnen und Schüler nicht gerecht.“ Stattdessen solle die KMK auf alternative Leistungsnachweise wie Kurs- und Projektarbeiten sowie Entwicklungs- und Lerngespräche setzen. 

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.