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Bundestagsbeschluss in der Coronapandemie

Eltern erhalten länger Kinderkrankengeld

Gesetzlich versicherte Eltern können in diesem Jahr wegen der Coronapandemie 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld bekommen. Alles weitere Wissenswerte zur Kinder- und Notbetreuung hat die GEW auf ihrer Webseite zusammengefasst.

Das Kinderkrankengeld soll es berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. (Foto: Pixabay / CC0)

Damit Eltern von jüngeren Kindern ohne große Lohnausfälle für die Betreuung zu Hause bleiben können, bekommen sie jetzt mehr Kinderkrankentage. Konkret wird die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt, Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Das beschloss der Bundestag vor dem Hintergrund des wegen der Coronapandemie stark eingeschränkten Schul- und Kitabetriebs. Auch der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am Montag zugestimmt. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar 2021 gelten.

90 Prozent vom Nettoverdienst

Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Nun soll es das Krankengeld auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, der Zugang eingeschränkt wurde oder Eltern gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Auch wer im Homeoffice arbeiten könnte, kann das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Dazu reicht eine Bescheinigung von der Schule oder Kita, dass der Betrieb eingeschränkt sei. Anspruch haben indes nur gesetzlich Versicherte.

„Auch für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kindern stellt sich im Corona-Lockdown die Frage, wie die Herausforderungen, gute berufliche Leistungen zu bringen, Kinder zu betreuen und sie bei ihrem Lernen zu begleiten unter einen Hut zu bringen sind“, sagte GEW-Vorstandsmitglied Frauke Gützkow. „Für die GEW besonders wichtig ist, dass die Leistung unabhängig davon gilt, ob die Arbeit im Homeoffice erledigt werden kann.“

Alle weiteren Fragen zu den Themen Kinderbetreuung und Notversorgung in der Coronakrise beantwortet die GEW auf ihrer Webseite ausführlich. 

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Seit Mitte Dezember sind die meisten der mehr als 40.000 Schulen und fast 58.000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesenheitspflicht ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Für Abschlussklassen gibt es Ausnahmen. Wann die Einrichtungen wieder öffnen können, ist unklar.

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.