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Lockdown wegen Coronapandemie verlängert

Schulen und Kitas bleiben weitestgehend geschlossen

Das Coronavirus wütet weiter - und so bleiben die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Die GEW unterstützt den Beschluss von Bund und Ländern grundsätzlich.

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Foto: Shutterstock/GEW

Die meisten Schülerinnen und Schüler in Deutschland und auch viele Kita-Kinder werden wohl auch in den nächsten drei Wochen zu Hause bleiben. Schulen und Kindertagesstätten sollen bis mindestens Ende Januar geschlossen sein oder nur eine Notbetreuung anbieten. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am Dienstag bei ihrer Videoschalte verständigt. Wie es im Februar weitergeht, soll am 25. Januar beraten werden.

„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt den Beschluss, den Lockdown für Schulen und Kitas bis 31. Januar zu verlängern, grundsätzlich“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe.

Länder regeln konkretes Vorgehen selbst

In dem Beschluss betonen Bund und Länder: „Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern.“ Darin wird auch auf negative Folgen von Schließungen für Bildungsbiografien und soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Dennoch müssten die Maßnahmen entsprechend des letzten Beschlusses von Bund und Ländern vom 13. Dezember bis Ende Januar verlängert werden, heißt es weiter.

Damals hatten Merkel und die Länderchefs ausdrücklich eine Ausnahmeregelung für Abschlussklassen bei geschlossenen Schulen vereinbart. Damit können Klassen, die vor Prüfungen stehen, weiterhin in die Schule gehen. Das konkrete Vorgehen an Schulen und Kitas regeln die Länder selbst. So wurden etwa auch Kitas im bisherigen Lockdown nicht überall geschlossen. Stattdessen wurden Eltern gebeten, ihre Kinder nicht zu bringen.

GEW für Wechselunterricht nach Lockdown

Die Kultusminister der Länder hatten bereits am Montag für die Schulen vereinbart, dass für den Fall einer Rückkehr zum Präsenzunterricht zuerst Grundschüler dran seien und danach schrittweise die älteren Jahrgänge.

Die GEW setzt sich nach Beendigung des Lockdowns zunächst für Wechselunterricht ein.  Tepe hatte am Montag erklärt: „Es wäre besser gewesen, wenn die Kultusministerien in den Ländern die Weihnachtferien genutzt hätten, um ihre Hausaufgaben zu machen: nämlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass guter Wechsel- und Distanzunterricht gemacht werden können, um Abstände zwischen den Menschen einzuhalten. Nur so kann die Gesundheit von Lehrenden, Lernenden und deren Eltern effektiv geschützt werden. Das gilt auch für die Grundschulen, um die Corona keinen Bogen macht. Es bleibt dabei: Das Recht auf Bildung und der Gesundheitsschutz müssen unter einen Hut gebracht werden.“

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten an ändern muss.

Kinderkrankentage werden verdoppelt

Weil viele Eltern nun wegen der Lockdown-Verlängerung nun gleich zum Jahresbeginn wieder ein Betreuungsproblem bekommen, haben sich Bund und Länder am Dienstag auch darauf verständigt, die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr zu verdoppeln. Demnach soll sich jedes Elternteil in diesem Jahr 20, statt zehn Tage für das Kind krankschreiben lassen dürfen. Alleinerziehende bekommen 40 statt der üblichen 20 Kinderkrankentage.

Die Regelung ist ausdrücklich nicht nur für den Fall einer Erkrankung der Kinder gedacht, sondern auch für den Fall, dass sie zu Hause betreut werden müssen, weil Schule oder Kita geschlossen oder nur eingeschränkt im Betrieb sind. Schon im vergangenen Jahr war die Zahl der Kinderkrankentage erhöht worden. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.