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Bundeswehrwerbung an Schulen: Kritik vom UN-Ausschuss

Im Gegensatz zur Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag den Zugang der Bundeswehr zu Schulen begrüßt, hat der UN-Fachausschuss für die Rechte des Kindes die Rekrutierungs- und Werbemaßnahmen der Bundeswehr deutlich kritisiert.

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(Foto: yetdark "Hanse Sail 2009 - Rostock/Warnemünde - PATRIOT Raketenabwehrsystem der Bundeswehr", CC BY-SA 2.0)

Foto: yetdark / CC BY-SA 2.0

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Dezember letzten Jahres sagt es deutlich: „Die Jugendoffiziere leisten eine wichtige Arbeit bei der Information über den Auftrag der Bundeswehr. Wir begrüßen es, wenn möglichst viele Bildungsinstitutionen von diesem Angebot Gebrauch machen. Der Zugang der Bundeswehr zu Schulen, Hochschulen, Ausbildungsmessen und ähnlichen Foren ist für uns selbstverständlich.“

Hingegen hat der UN-Fachausschuss für die Rechte des Kindes im Februar die Rekrutierungs- und Werbemaßnahmen der Bundeswehr einer deutlichen Kritik unterzogen. In seinen „Abschließenden Bemerkungen“ zum 3. und 4. Staatenbericht Deutschlands fordert der Ausschuss ein Verbot aller Formen von Werbekampagnen für die Bundeswehr, die Jugendliche adressieren (siehe hierzu Seite 15 der Anlage 2). Hintergrund dieser Passage ist die UN-Kritik an der Rekrutierung Minderjähriger in Deutschland, die der UN-Kinderrechtskonvention zuwider läuft.

Mit einer kleinen Anfrage und einem Antrag an den Bundestag hat indessen die Fraktion der Partei DIE LINKE das Thema flankiert. Wie das Verteidigungsministerium mitteilte, habe im Jahr 2012 die Armee 1.216 freiwillig Wehrdienstleistende und Zeitsoldaten unter 18 Jahren eingestellt. Bereits 16-jährige Mädchen und Jungen werden laut einem Bericht der Rhein-Zeitung von der Bundeswehr angeschrieben; sie nehme auch Bewerbungen von 16- und 17-Jährigen entgegen. Siehe hierzu die Berichterstattung in der ZEIT („Bundeswehr rekrutiert Minderjährige“) sowie den Offenen Brief einiger Verbände (darunter die GEW) zum Thema.

Bundesregierung verteidigt Werbe-Auftritte der Bundeswehr an Schulen und Hochschulen

In ihrer Antwort (18/141) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/85) hat die Bundesregierung erneut die öffentlichen Auftritte der Bundeswehr verteidigt. Sie argumentiert, durch diese Auftritte werde der Bevölkerung die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik vermittelt. Sie dienten somit der Erfüllung einer Informationspflicht. Die Regierung listet in ihrer Antwort die im ersten Quartal des Jahres 2014 geplanten öffentlichen Auftritte der Bundeswehr auf Messen und Ausstellungen, an Schulen und Hochschulen sowie Job-Centern und Berufsinformationszentren auf. Zudem werden die geplanten Termine für Gelöbnisse, Zapfenstreiche und ähnliche Veranstaltungen außerhalb militärischer Liegenschaften genannt.