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Bundestarifkommission beschließt Strategie zu L-ego

Die Bundestarifkommission (Länder) der GEW hat die Ziele für neue Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu einer Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) festgelegt. Im Januar hatte die GEW die TdL mit einem Schreiben aufgefordert, die 2009 zugesagten und seit 2011 abermals unterbrochenen Verhandlungen über eine Entgeltordnung für die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte wieder aufzunehmen. In einer Klausurtagung am 21. Mai wird die TdL darüber entscheiden, ob sie die Verhandlungsaufforderung annimmt.

Die Delegierten waren sich einig, dass es zunächst darum geht, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und überhaupt eine tarifvertragliche Regelung zu treffen. Die weiteren Ziele und Forderungen der GEW für die Ausgestaltung einer L-ego werden aufrecht erhalten, aber nicht im ersten Schritt erreichbar sein.

Der zweite Beschluss betrifft die Teilkündigung des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O bis spätestens zum 31.12.2012. Dieses Teilkündigungsrecht musste die TdL der GEW in der Tarifrunde 2011 zugestehen, nachdem sie sich geweigert hatte, die Lehrereingruppierung tarifvertraglich zu vereinbaren. In diesem Paragrafen ist für das Tarifgebiet Ost festgeschrieben, dass sich die Eingruppierung der Lehrkräfte im Osten nach dem Beamtenrecht oder nach Richtlinien richtet. Wird er gekündigt, dann gilt auch im Osten, was bislang nur im Westen gilt: Für einen Tarifvertrag zur Eingruppierung dürfen Lehrkräfte jederzeit streiken.