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Bundestagswahl 2021

So antworten die Parteien auf die GEW-Wahlprüfsteine

Die GEW hat die demokratischen Parteien im Bundestag mit ihren wissenschaftspolitischen Wahlprüfsteinen konfrontiert. Jetzt liegen die Antworten auf die acht Fragen vor - von einer Reform des BAföGs bis zur künftigen Hochschulfinanzierung.

Die GEW hat CDU, CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne zu ihren Plänen für die Ausrichtung der künftigen Wissenschaftspolitik befragt. (Foto: Pixabay / CC0)

Auf den ersten Blick liegen Union, SPD, FDP, Linke und Grüne in ihren Vorstellungen über den künftigen Kurs der Wissenschaftspolitik oft gar nicht so weit auseinander. Alle wollen ran ans BAföG und die soziale Lage Studierender verbessern. Alle wollen die Digitalisierung der Infrastruktur und Lehre an Hochschulen vorantreiben. Und alle wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verlässliche Karriereperspektiven bieten.

Unter die Lupe genommen und im Detail tun sich derweil die Differenzen auf – beispielsweise mit Blick auf die künftige Hochschulfinanzierung und die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG).

Die GEW hat acht Fragen formuliert und diese sogenannten Wahlprüfsteine an alle demokratischen und im Bundestag vertretenen Parteien verschickt. Nun liegen die Antworten vor, die eine detaillierte und konkrete Einsicht in die Pläne der Fraktionen ermöglichen.

Hier der Überblick:

Auch im Jahr zwei der Pandemie ist ein Ende der Coronakrise nicht in Sicht, ganz zu schweigen von deren Nachwirkungen. Wie sollen aus Ihrer Sicht künftig Studierende in vergleichbaren Notlagen unterstützt werden?

CDU und CSU haben mit der Überbrückungshilfe ein Instrument geschaffen, um den Studierenden in der Corona-Pandemie zielgerichtet zu helfen. Da die Nachfrage zuletzt stark zurückging, hat das unionsgeführte Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) entschieden, die Zuschüsse für Studierende in akuten pandemiebedingten Notlagen wie geplant Ende September 2021 auslaufen zu lassen. Für den Fall, dass sich die Situation am studentischen Arbeitsmarkt wider Erwarten noch einmal deutlich verschlechtern sollte, werden CDU und CSU gemeinsam mit dem DSW das Instrument der Überbrückungshilfe vorhalten. Mittelfristig werden wir die Situation der Studierenden beobachten und in der kommenden Legislaturperiode einen Notfallmechanismus als Vorsorgeinstrument im BAföG verankern.

Auch Studierende waren und sind von der Corona-Pandemie und ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hart getroffen. Die SPD hatte deshalb vorgeschlagen, einen Notfallmechanismus in das BAföG für diese zu integrieren. Da dies von der zuständigen Ministerin abgelehnt wurde, haben wir eine Überbrückungshilfe erkämpft. Wir wollen in Regierungsverantwortung einen umfassenden Neustart des BAföG, welcher auch einen individuellen Notfallmechanismus beinhaltet, der Studierende in vergleichbaren Notlagen in Deutschland auffängt.

(Die Fragen 1 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.)

Die Corona-Krise hat gezeigt: Eine strukturelle Reform zu einer krisenfesten Studienfinanzierung ist überfällig. Wir Freie Demokraten wollen ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG einführen. Die freie Wahl des Studiums darf nicht länger von der Unterstützung der Eltern abhängen. Studierende sollen analog zum bisherigen Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag der Eltern einen monatlichen Sockelbetrag von 200 Euro erhalten. Weitere 200 Euro sollen bei ehrenamtlichem Engagement oder Nebentätigkeiten als Zuschuss gewährt werden. Darüber hinaus soll ein monatlich anpassbares, zinsfreies und erst bei gutem Einkommen rückzahlbares Darlehen die notwendige finanzielle Flexibilität sichern. Die Förderhöchstdauer soll künftig die Regelstudienzeit plus zwei Semester umfassen. Studienfachwechsel sollen keinen Einfluss auf die Gesamtförderdauer haben. Höchstaltersgrenzen werden aufgehoben und Zuverdienstgrenzen werden angehoben. Die Beantragung und Verwaltung des BAföG wollen wir vollständig digitalisieren. Einen konkreten und gegenfinanzierten Vorschlag hat die FDP-Bundestagsfraktion vorgelegt.

Für die Partei Die Linke ist das BAföG das Mittel der Wahl, um die soziale Lage der Studierenden abzusichern. Dazu sind entsprechende Förderquoten und auskömmliche BAföG-Sätze notwendig. Das jetzige Fördersystem in der Krise aus Überbrückungshilfen und KfW-Krediten wäre damit nicht notwendig gewesen. Insbesondere die KfW-Kredite lehnen wir ab, weil von der damit einhergehenden Verschuldung vermehrt ausländische Studierende betroffen sind. Zusätzlich sollten bei Notlagen bedarfsgerechte Hilfsfonds zum Einsatz kommen.

Wir Grüne haben uns bereits zu Beginn der Pandemie dafür eingesetzt, Studierenden mit einem unbürokratischen Notfall-BAföG die Hand zu reichen, damit jede und jeder auch während der Krise weiterhin Miete, WLAN und Lebensunterhalt bestreiten kann. Alle Studierenden sollten dieses Nothilfe-BAföG unbürokratisch und schnell beantragen. Einzige Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Nebenjob tatsächlich pandemiebedingt weggefallen ist. Von diesem Unterstützungspaket würden auch diejenigen profitieren, die heute noch kein BAföG erhalten, aber trotzdem unverschuldet in Not geraten sind. Um spätere Nachteile beim BAföG zu verhindern, fordern wir zudem, das Corona-Semester nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Der Notfallmechanismus im BAföG sollte auch für künftige Krisen und für vergleichbare Notlagen fester Bestandteil der staatlichen Studienfinanzierung bleiben. Darüber hinaus setzen wir uns mit der Forderung nach einer Grundsicherung für Studierende und Auszubildende für eine umfassende Strukturreform des BAföG ein, um das BAföG dauerhaft krisenfest aufzustellen.

Wie stehen Sie zur Forderung der GEW nach einem Rechtsanspruch auf Verlängerung von BAföG, Stipendien und Zeitverträgen, um die Zeit der pandemiebedingten Beeinträchtigung im Sinne eines kollektiven Nachteilsausgleichs zu kompensieren?

Für CDU und CSU ist das wichtigste Instrument der Bildungsfinanzierung das BAföG. Das unionsgeführte Bundesministerium für Bildung und Forschung hat auf pandemiebedingte Beeinträchtigungen schnell reagiert: Verzögerungen im Studium, die auf Covid-19 zurückzuführen sind, führen zu einer entsprechend längeren Förderung im BAföG. Zudem wurden und werden im Rahmen der BAföG-Reform von 2019 die Fördersätze und der Wohnkostenzuschlag deutlich angehoben, sowie die Einkommensgrenzen für den Bezug von BAföG merklich gesenkt. Zum Wintersemester 2021/2022 bedeutet das eine weitere Anhebung der BAföG-Freibeträge um 6 Prozent. Neben dem bis Ende 2021 zinslos gestellten KfW-Studienkredit haben viele weitere Studierende damit nachhaltige Optionen in der Studienfinanzierung.

Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie sollten keine Studienverläufe oder wissenschaftlichen Karrierewege abgebrochen werden müssen. Deswegen haben wir entsprechende Ausnahmeregeln im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschlossen und die Regelstudienzeit wurden von den Bundesländern entsprechend verlängert. Sollten diese Regelungen ausgeschöpft sein und aufgrund der Pandemie weitere Verlängerungen nötig sein, dann steht die SPD weiteren Maßnahmen offen gegenüber.

Dass die Corona-Semester nicht auf die Förderhöchstdauer bei BAföG und Stipendien oder die Regelstudienzeit angerechnet wurden, halten wir für richtig. Eine frühe Klarstellung durch den Bund wäre jedoch hilfreich gewesen. Über die zusätzliche Verlängerung von Arbeitsverträgen sollten die Hochschulen selbständig entscheiden können. Die von Bundesseite gewährten Projektmittel sollen entsprechend flexibel zur Verfügung gestellt werden.

Die Linke befürwortet einen kollektiven Nachteilsausgleich. Niemand sollte seine wissenschaftliche Arbeit oder sein Studium aufgrund der aus epidemiologischer Sicht wichtigen Beeinträchtigungen gefährden müssen. Für uns gilt es, sich nach dem Ende der Krise intensiv mit den Folgen für den Wissenschafts- und Hochschulbereich auseinander zu setzen und Lösungen für die zahlreichen Probleme zu finden (Verschuldung der Studierenden, Studien- und Promotionsabbrüche etc.).

Pandemiebedingte Beeinträchtigungen dürfen nicht zum Nachteil von Studierenden und Forschenden werden. BAföG, Stipendien und Zeitverträge sollten entsprechend verlängert und das betroffene Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Damit wird auch späteren Nachteilen auf die BAföG-Bezugsdauer unbürokratisch vorgebeugt. Wichtig ist zudem, den Forschenden Beschäftigungssicherheit zu geben. Wenn sie ihre Arbeit pandemiebedingt nicht oder nur verzögert fortsetzen können, müssen Arbeitsverträge entsprechend verlängert werden. Auch Projektfristen, Ausschreibungsverfahren, Zielvereinbarungen und Laufzeiten von Qualifikationsstellen und Tenure-Track-Professuren müssen angepasst werden. Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Wissenschaft steht angesichts der Krise außer Frage. Der wissenschaftliche Nachwuchs wiederum ist der Garant dafür, dass wir auch morgen noch von den wichtigen Erkenntnissen der Wissenschaft profitieren können.

Hochschuldigitalpakt und BAföG-Reform

Die GEW schlägt einen Hochschuldigitalpakt vor, der den Ausbau, die Verbesserung und kontinuierliche Pflege der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen, die Fort- und Weiterbildung sowie Beratung und Unterstützung von Lehrenden und Studierenden fördert. Wie stehen Sie dazu?

Das unionsgeführte Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein breites Maßnahmenpaket zur direkten und indirekten Förderung der Digitalisierung der Hochschulbildung vorgelegt. Darauf konnten die Hochschulen zu Beginn der Pandemie zurückgreifen und so den Hochschulbetrieb erfolgreich aufrechterhalten. Mit der Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ werden Qualitätssteigerungen in Studium und Lehre gefördert, beispielsweise durch den Ausbau digitaler Infrastrukturen, den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmedien in der Breite oder die Verbesserung der digitalen Verwaltung. Mit der Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ unterstützen CDU und CSU gezielt die Entwicklung innovativer Studien- und Lehrformate. 150 Millionen Euro werden dafür jährlich auf Dauer bereitgestellt, zunächst allein durch den Bund. Daneben unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Hochschulforum Digitalisierung bis 2025 mit 15 Millionen Euro.

Der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen ist notwendig für die zukunftsgerechte Weiterentwicklung des gesamten Lehrbetriebs und stärkt zugleich die Forschungsinfrastruktur der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften und damit ihre Innovationsleistung. Wir werden daher eine Digitalisierungspauschale einzuführen, getragen von Bund und Ländern. Wir wollen dadurch verstärkte Investitionen in Infrastrukturen, ihre Wartung, die digitale Administration und Verwaltung aufbauen, um dauerhafte Strukturen zu ermöglichen. Zudem wollen wir Studierende unterstützen, um für sie den Zugang zum Internet durch eine Bildungs-Flatrate sicherzustellen.

Wir Freie Demokraten fordern eine Qualitätsoffensive für die Hochschullehre, mit der wir durch eine bundesweite Beratung Hochschulen und Lehrende bei didaktischen, technischen, datenschutz- und urheberrechtlichen Fragen zu digitaler Lehre unterstützen. Das starre Kapazitätsrecht, das die Zahl der bereitgestellten Studienplätze regelt, wollen wir grundlegend reformieren, um Hochschulen mehr Investitionen in digitale Lehrangebote, bessere Betreuungsquoten sowie berufs- und lebensbegleitende Studienmodule zu ermöglichen. Um Hochschulen im digitalen Zeitalter zu schützen, braucht es eine Nationale Strategie für Cybersicherheit in der Wissenschaft. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat die Corona-Krise auch als Chance gesehen, um ohnehin längst überfällige strukturelle Innovationen im Hochschulbetrieb voranzutreiben.

Wir setzen uns zudem für die Schaffung einer Bundeszentrale für digitale Bildung ein. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, die digitale Transformation des Bildungswesens zu stärken, mit besonderem Augenmerk auf digitaler Didaktik und der Aus- sowie Fortbildung von Lehrenden aller Bildungsinstitutionen zur Implementierung digitaler Lernstrategien.

Die Linke unterstützt die Forderung nach einem Hochschuldigitalpakt. Für einen schnelleren Aus- und Aufbau digitaler Infrastrukturen an den Hochschulen sollen von Bund und Ländern zusätzliche finanzielle Mittel durch einen Hochschuldigitalpakt zur Verfügung gestellt werden. Statt Leuchtturmprojekten braucht es eine bundesweite Digitalisierungsoffensive für die Hochschulen. Der Ausbau der IT muss einhergehen mit einer besseren Ausbildung von Lehramtsstudierenden und aktiven Lehrkräften: Digitale Kompetenzen und Unterrichtsmethoden müssen fester Bestandteil des Studiums werden. Auch danach braucht es Fortbildungsangebote. Insgesamt muss Lehrenden der Zugang zu Fort- und Weiterbildung für digitale Lehr- und Lernangebote erleichtert werden. Die angeschafften digitalen Lehr- und Lernmaterialien dürfen nicht zum Einfallstor für Privatisierung der Bildung durch private kommerzielle Anbieter, Unternehmen oder Verlage werden. In Bildungseinrichtungen eingesetzte Software sollte freie Software sein.

Wir Grüne brauchen dringend einen Digitalisierungsschub an den Hochschulen. Wir wollen an Hochschulen eine nachhaltige, klimagerechte und barrierefreie Modernisierung ermöglichen, die auch digitale Infrastruktur und die IT-Sicherheit mit einschließt. Wir werden sie dabei unterstützen, neue Lösungen für den Klimaschutz zu entwickeln und vor Ort als Reallabore für Klimaneutralität Ideen praktisch erproben zu können. Darüber hinaus werden wir über eine Digitalisierungspauschale die IT-Infrastruktur an Hochschulen stärken und die IT-Barrierefreiheit einfordern, Aus- und Weiterbildung der Lehrenden ausbauen und digitale Beratungs- und Betreuungsangebote für Studierende ausweiten.

50 Jahre nach Inkrafttreten im Jahr 1971 ist aus Sicht der GEW eine strukturelle Erneuerung des BAföG erforderlich. Treten Sie auch für eine BAföG-Reform ein, und was wären deren Eckpunkte?

Angesichts der sich rasch wandelnden Qualifikationsanforderungen kommt vor allem dem lebensbegleitenden Lernen eine Schlüsselrolle zu. Daher wollen CDU und CSU das BAföG in der kommenden Legislaturperiode flexibilisieren und zu einem Instrument der individuellen Förderung des Lebensunterhalts von Bildung und Weiterbildung im Lebensverlauf weiterentwickeln. Wer nach dem Bachelor-Abschluss zunächst Berufserfahrungen sammelt und erst später einen Master erwirbt, soll nach einer elternunabhängigen Einkommens- und Vermögensprüfung künftig auch nach Vollendung des 35. Lebensjahres BAföG erhalten können. Dazu erweitern wir den Zweck des BAföG um eine zweite Berufsausbildung und ersetzen die bestehenden Altersgrenzen durch Höchstgrenzen. Die Rückzahlung des Darlehens sowie ein angemessener sozialer und wirtschaftlicher Nutzen für den Zuschussanteil müssen vor Renteneintritt gegeben sein.

Wir wollen, dass das BAföG wieder eine verlässliche Ausbildungsfinanzierung wird, die insbesondere Familien und Studierende mit geringen Ressourcen unterstützt. Deshalb bedarf das BAföG einer grundlegenden Reform. Hierzu wollen wir erstens einfache digitale Anträge, einfache Einstiege und einfache Verfahren. Wir wollen ein flexibel nutzbares Förderkontingent bereitstellen, das die durchschnittliche Studiendauer des jeweiligen Faches abdeckt. Zweitens wollen wir die Förderansprüche stark ausweiten. Hierzu wollen wir einerseits höhere Einkommensgrenzen setzen und anderseits auch ein Studium in Teilzeit mit BAföG-Förderung ermöglichen.

Gleichzeitig muss das BAföG wieder verlässlich Kosten für Miete, Lernen und Lebensunterhalt abdecken. Wir wollen zum Einstieg in das Studium ein BAföG-Starterpaket einführen und streben eine schrittweise Rückkehr zum Vollzuschuss an. Drittens wollen wir das BAföG auf die Weiterbildungsbedarfe vorbereiten und hierzu das BAföG und das Aufstiegs-BAföG zusammenführen. Dazu wollen wir die Altersgrenzen im BAföG aufheben. Zudem wollen wir ein Neustart-BAföG einführen, das im Erwachsenenalter angemessen den Lebensunterhalt sichert, wenn neue berufliche Wege eingeschlagen werden.

Siehe hierzu Frage 1

Ja. Für Die Linke muss das BAföG an die Lebenswirklichkeit angepasst werden und die Ausbildung umfassend finanzieren. Nur noch 11 Prozent der Studierenden erhalten überhaupt BAföG, nur 8 Prozent den Höchstsatz. Wir setzen uns daher für ein rückzahlungsfreies, elternunabhängiges und bedarfsgerechtes BAföG ein, das alle erreicht, die es brauchen. Bildungsentscheidungen sollen frei von Finanzsorgen oder Vorlieben der Eltern getroffen werden können. Der BAföG-Fördersatz muss regelmäßig und automatisch an die tatsächlichen und steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten angepasst werden. Wir wollen die Altersgrenzen beim BAföG abschaffen und die Bezugsdauer an die reale durchschnittliche Studiendauer anpassen. Ebenso muss die Kopplung des BAföG an Leistungsüberprüfungen abgeschafft werden. Förderlücken müssen geschlossen werden. Menschen mit Duldung, Aufenthaltsgestattung und mit humanitären Aufenthaltstiteln müssen mit Aufnahme des Studiums oder der Ausbildung Zugang zur Ausbildungsförderung haben.

Studierende mit BAföG sind selten geworden. Nur noch 11 Prozent werden gefördert, 89 Prozent nicht. Wir Grüne wollen, dass sich jede*r eine schulische Ausbildung oder ein Studium leisten kann, unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern. Dafür wollen wir einen Neustart beim BAföG und es zu einer Grundsicherung für alle Studierenden und Auszubildenden ausweiten. Diese soll in einem ersten Schritt aus einem Garantiebetrag und einem Bedarfszuschuss bestehen, der den Gesamtbetrag im Vergleich zum heutigen BAföG substanziell erhöht und dem Großteil des in Frage kommenden Personenkreises zugutekommt. Studierende oder Auszubildende bekommen den Betrag direkt überwiesen. Perspektivisch soll es elternunabhängig gestaltet sein. Da nicht jeder Bildungsweg linear ist oder zum Teil berufsbegleitend verläuft, wollen wir die Bildungsfinanzierung noch stärker altersunabhängig konzipieren. Ein Schritt in diese Richtung ist die Einführung eines Weiterbildungs-BAföG. Menschen mit Behinderung erhalten weitergehende, unbürokratische Unterstützung.

Dauerstellen für Daueraufgaben

Die GEW tritt für eine radikale Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ein. Befürworten Sie eine WissZeitVG-Reform und was sollten deren Eckpunkte sein?

Mit Blick auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sprechen sich CDU und CSU für Vertragslaufzeiten aus, mit denen die angestrebte Qualifizierung erreicht werden kann. Bei Projektstellen muss die Vertragslaufzeit der Dauer des Projektes entsprechen. Da dies nicht alle Hochschulen beachtet haben, novellierten CDU und CSU im März 2016 das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Im Zuge der Gesetzesänderung wurde eine Evaluation verankert. Die Ergebnisse der Evaluation werden voraussichtlich 2022 vorliegen. Sollte das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht erwartungsgemäß wirken, wollen CDU und CSU das Thema erneut aufgreifen.

Wir werden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in ein „Gesetz für Gute Arbeit in der Wissenschaft“ überführen. Wir wollen damit unter anderem die Befristungen deutlich reduzieren, 100 Prozent Bezahlung für 100 Prozent Arbeit in der Promotion möglich machen und nach dem Abschluss der Promotion schneller eine Perspektive auf eine Dauerstelle ermöglichen. Im Regelfall soll ein Jahr nach Abschluss der Promotion entweder ein Tenure-Track oder eine unbefristete Stelle im akademischen Mittelbau in Aussicht gestellt werden.

Nicht die Existenz befristeter Arbeitsverträge ist das Problem, sondern deren oftmals kurze Dauer. Die manchmal semesterweise Suche nach einer Anschlussfinanzierung raubt Zeit für die wissenschaftliche Arbeit und steht der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Weg. So verlassen viele junge Talente die Wissenschaft aus Gründen, die nichts mit ihrer Qualifikation zu tun haben. Das ist auch ein Qualitätsproblem. Deshalb wollen wir Freie Demokraten das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren. Parallel sollte eine Expertenkommission ausgehend vom Zielkonflikt zwischen planbaren Karrieren, Generationengerechtigkeit sowie der notwendigen Flexibilität der Wissenschaftseinrichtungen praktikable Lösungen entwickeln. Wir wollen Promotionen von Beginn an über ihre gesamte erwartbare Laufzeit absichern, Vertragslaufzeiten an Projektlaufzeiten knüpfen und partnerschaftliche Initiativen für cross-sektorale Personalentwicklung in Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung unterstützen.

Darüber hinaus fordern wir, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz künftig alle vier Jahre zu evaluieren, um dessen Regelungen im Zielkonflikt zwischen planbaren Karrieren, Generationengerechtigkeit sowie der notwendigen Flexibilität der Wissenschaftseinrichtungen gegebenenfalls nachjustieren zu können. Länder und Hochschulen sind gefordert, die inzwischen langfristigere Finanzierungsperspektive des Bundes zu nutzen, um verlässliche Arbeitsplätze zu schaffen.

Ja. Die Linke will das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) umfassend reformieren. Die Eckpunkte dieser Reform sehen wie folgt aus: Wir wollen im WissZeitVG Mindestvertragslaufzeiten definieren, so dass Verträge, die Förderdauer der zu bearbeitenden Projekte bzw. die im betreffenden Fach üblicherweise aufgewandte Zeitdauer zur Erreichung der angestrebten Qualifikation nicht unterschreiten. Kettenbefristungen müssen verhindert werden. Nach Abschluss der Promotion sollen befristete Arbeitsverhältnisse nur noch mit Tenure-Track möglich sein. In den Beschäftigungsverhältnissen, die einer Qualifizierung dienen, müssen mindestens zwei Drittel der Arbeitszeit zur Erreichung des Qualifizierungsziel zur Verfügung stehen. Der Grundsatz "Dauerstellen für Daueraufgaben" muss verankert werden. Die Benachteiligung von Menschen mit Care-Arbeitsverpflichtungen und mit chronischen Erkrankungen sowie Behinderungen wollen wir beenden, indem die Höchstbefristungsdauer für sie angehoben wird und pro Kind Vertragsverlängerungen angeboten werden.

Sichere Arbeitsbedingungen sind die Voraussetzungen für eine lebendige und innovative Wissenschaftslandschaft. Für Nachwuchswissenschaftler*innen gibt es vor allem an Hochschulen jedoch kaum planbare und sichere Berufswege. Daueraufgaben sollen auch mit Dauerstellen gesichert sein. Hierzu gehören unbefristete Berufswege neben der Professur, um Hierarchien abzubauen und die kooperativen Arbeitsweisen in der Wissenschaft zu stärken. Wir Grüne wollen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz weiterentwickeln und den Anteil der unbefristeten Mitarbeiter*innen-Stellen, insbesondere im Mittelbau, substanziell erhöhen. Die Qualifizierung im Rahmen der Sachgrundbefristung wollen wir klar definieren und die familienpolitische Komponente verbindlich ausgestalten. Die Tarifsperre soll entfallen. Das Tenure-Track-Programm wollen wir weiterentwickeln. Wir wollen den Stellenwert der Lehre erhöhen und dafür entfristete Stellen schaffen.

Was halten Sie von der Forderung der GEW nach einer Streichung der sachgrundlosen Befristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz?

Nach dem Willen von CDU und CSU soll die sachgrundlose Befristung in den Unternehmen weiterhin die Ausnahme bleiben. Für den Beschäftigten darf sie grundsätzlich zwei Jahre nicht überschreiten. Missbrauch werden wir verhindern. Entsprechend ist eine Befristung des aus Drittmitteln beschäftigten nichtwissenschaftlichen Personals nur noch auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich.

Gleichwohl erachten CDU und CSU befristete Arbeitsverhältnisse in der Qualifizierungsphase junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für sinnvoll und notwendig. Insbesondere wäre ohne eine durch Befristungen begünstigte Rotation für nachrückende Generationen der Zugang zu wissenschaftlichen Tätigkeiten erheblich erschwert. Umgekehrt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitsgeber gehalten, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz durch eine gute Praxis auszufüllen und verantwortungsvoll mit den ihnen gewährten Freiräumen umzugehen.

Die sachgrundlose Befristung werden wir abschaffen und Befristungsgründe kritisch überprüfen.

Befristete Arbeitsverhältnisse sind unverzichtbarer Bestandteil einer flexiblen Volkswirtschaft – dies gilt in besonderem Maße für den bereits stark regulierten Arbeitsmarkt in Deutschland. Nur durch die Instrumente der Befristung und der Zeitarbeit ist es den deutschen Unternehmen in Phasen wirtschaftlichen Abschwungs möglich, die Personalkosten so anzupassen, dass auch bei sinkender Auftragslage die finanzielle Situation des Unternehmens mittelfristig gesichert ist. Auch statistisch besteht kein Handlungsbedarf. Seit den Krisenjahren 2008/2009 steigen die Übernahmequoten befristet Beschäftigter in der Privatwirtschaft stetig an, die Personalabgänge durch Befristungsende sinken. Zudem steigt durch den akuten Fachkräftemangel und die zunehmende Zahl an Eigenkündigungen von Arbeitnehmern der Druck auf die Arbeitgeber, auf Befristungen zu verzichten, um besonders attraktiv für Bewerber zu sein. Sehr wohl problematisch ist dagegen die ausufernde Nutzung von Befristungen im öffentlichen Dienst – insbesondere in den Bundesministerien und dem wissenschaftlichen Betrieb. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland als ressourcenarmes Land auf wissenschaftliches Know-how angewiesen ist, außerordentlich bedauerlich. (Beschluss der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25. Juni 2019 „Sachgrundlose Befristung).

Die Linke will sachgrundlose Befristungen abschaffen und befürwortet daher die Forderung der GEW. Für die Linke stehen Befristungen für schlechte Arbeitsbedingungen, sie schleifen das Arbeitsrecht und verhindern die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die zulässigen Sachgründe für eine befristete Beschäftigung wollen wir auf ein unvermeidbares Maß reduzieren. Bei öffentlicher Finanzierung soll die Befristung der Haushaltsmittel kein Grund mehr für die Befristung von Arbeitsverträgen sein.

Wir Grüne wollen Befristungen auf die Fälle begrenzen, wo sie wirklich notwendig sind. Das heißt konkret: Sachgrundlose Befristungen werden wir abschaffen. Die bestehenden gesetzlichen Sachgründe sowie Kettenbefristungen müssen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüft werden.

Ausrichtung der Hochschulfinanzierung

Die GEW schlägt vor, die Finanzierung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Drittmittelgebern an die Einhaltung der Prinzipien guter Arbeit und eine Tarifbindung für alle Beschäftigten zu knüpfen. Wie stehen Sie dazu?

CDU und CSU schließen sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an: Hinter der in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz normierten Wissenschaftsfreiheit kann die Freiheit der Tarifvertragsparteien, die Beschäftigungsbedingungen durch Tarifvertrag festzulegen, zurückstehen.

Wir wollen bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Daher werden wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu einem „Gesetz für Gute Arbeit in der Wissenschaft“ weiterentwickeln. Dauerstellen und verlässliche Karriereperspektiven werden wir zur Regel machen. Auch wollen wir die bestehende Tarifsperre abschaffen. Wer befristet beschäftigt ist, soll zudem durch Mindestvertragslaufzeiten mehr Sicherheit bekommen. Flankieren wollen wir dies durch den Ausbau des bestehenden Tenure-Track Programms und eine weitere Stärkung der Grundfinanzierung der Hochschulen. Hochschulen wollen wir dabei unterstützen, sich Personalentwicklungsprogramme zu geben, die auch den Richtlinien zu guten Arbeitsbedingungen beinhalten.

(Frage 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.)

Mittelzuweisungen des Bundes sollen künftig auch auf Basis qualitätsorientierter Kriterien erfolgen, wie etwa die Betreuungsrelation, Aufbau und Etablierung innovativer, digitaler Lehrkonzepte und Bildungsplattformen, Unterstützung internationaler Studienerfahrung und die Teilnahme an europäischen Hochschulnetzwerken, Entwicklung und Etablierung von wissenschaftlichen Weiterbildungsangeboten im Rahmen des lebenslangen Lernens, Öffnung der Hochschulen für Studierende in Teilzeit und weitere neue Zielgruppen, Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Konzept „offene Hochschule“, geringer Anteil von Studienabbrüchen, Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung von der baulichen Substanz der Lehrräume bis hin zu technischem Equipment, Transfer akademischer Erkenntnisse in praktische Innovationen durch die Förderung studentischer Unternehmensgründungen (Hochschulpakt 4.0 – Qualitätsoffensive für die Lehre“ BT-Drs.-19/4545).

Befristungen sollen weiterhin möglich sein, aber mindestens die übliche Dauer eines wissenschaftlichen Karriereabschnitts umfassen. Daueraufgaben sollen mit Dauerstellen besetzt werden. Das starre Kapazitätsrecht, das die Zahl der bereitgestellten Studienplätze regelt, wollen wir grundlegend reformieren, um Hochschulen mehr Investitionen in digitale Lehrangebote, bessere Betreuungsquoten sowie berufs- und lebensbegleitende Studienmodule zu ermöglichen. Alle Förderprogramme des Bundes für die Verbesserung der Hochschullehre wie auch zur Forschungsfinanzierung sollen den Hochschulen grundsätzlich unabhängig ihrer Trägerschaft offenstehen.

Die Linke befürwortet eine Verpflichtung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen sowie privaten Drittmittelgebern, die Prinzipien guter Arbeit und eine Tarifbindung für alle Beschäftigten zu etablieren. Aus unserer Sicht sollten außerdem auch Diskriminierungsfreiheit, Gleichstellungskriterien und ein nachhaltiges Personalmanagement beachtet werden.

Hochschulen brauchen eine bessere Grundfinanzierung mit bester Lehre und besten Arbeits- und Studienbedingungen für Studierende und wissenschaftlichen Mittelbau. Die Einführung eines Kodex für Gute Arbeit ist ein weiteres wichtiges Instrument, um Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern. Wir Grüne begrüßen, wenn sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen in einem Kodex für Gute Arbeit zur Schaffung stabiler Beschäftigungsbedingungen und berechenbarer Karrierewege verpflichten. Die Verpflichtung liegt allerdings in erster Linie in der Verantwortung der Hochschulen selbst. Die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft ist ein weiteres wichtiges Anliegen, das wir zum nächst möglichen Zeitpunkt verpflichtend an die Finanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen knüpfen wollen.

Die GEW fordert eine Aufstockung, Verstetigung und Dynamisierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und eine 100-prozentige Verwendung der Mittel für Dauerstellen. Können Sie sich dieser Forderung anschließen?

Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verbessern CDU und CSU gemeinsam mit den Ländern die Qualität von Studium und Lehre an Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft. Mit dieser Förderung soll insbesondere unbefristetes Hochschulpersonal für Studium und Lehre ausgebaut und die Digitalisierung an Hochschulen vorangetrieben werden. Bund und Länder stellen bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden Euro, ab 2024 jährlich 4,1 Milliarden Euro bereit. Das schafft finanzielle Planungssicherheit und erlaubt es den Hochschulen, mehr Personal in Studium und Lehre dauerhaft zu beschäftigen und mehr unbefristetes Personal einzustellen. Die Herausforderungen im Bereich des Studiums und der Lehre sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Daher stellt jedes Land in einer landesspezifischen Verpflichtungserklärung dar, welche strategischen Ansätze und Schwerpunkte es bei der Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag verfolgt.

Wir wollen die Hochschulen stärken, was sich auch in einer zusätzlichen Finanzierung durch den Bund niederschlägt. Kernpunkte sind hierbei insbesondere die Dynamisierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre, die Einführung einer Digitalisierungspauschale zur Unterstützung der Digitalisierung der Hochschulen, die Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft, um die Leistungsdimension des Transfers besser zu fördern, die Ausweitung der Exzellenzstrategie für Offenheit im Wettbewerb und die Ausweitung des Tenure-Tracks für mehr verlässliche Karrieren in der Wissenschaft. Unser Ziel ist es: Wer nach der Promotion in der Wissenschaft verbleibt, soll entweder eine Dauerstelle oder einen verlässlichen Karriereweg in die Professur erhalten.

Siehe hierzu Antwort zu Frage 7.

Die Linke steht für eine dauerhafte Mitverantwortung des Bundes an der Grundfinanzierung der öffentlichen Hochschulen. Dazu muss es aus unserer Sicht einen entfristeten und stetig wachsenden Zukunftsvertrag geben. Ziel muss es sein, Studium und Wissenschaft flächen- und fächerdeckend auszufinanzieren, statt wie mit der Exzellenzstrategie konkurrenzorientiertes Handeln und Leuchtturmprojekte in der Wissenschaft zu verankern. Wir teilen nicht die Auffassung, dass die Mittel des Zukunftsvertrages vollständig in den Aufbau von Dauerstellen fließen sollten. Der Zukunftsvertrag soll die Qualität der Lehre und des Studiums verbessern, die aus unserer Sicht beispielsweise auch von Fortbildungen der Lehrkräfte oder neuer Laboreinrichtung profitiert. Nichtsdestotrotz fordern wir, dass ein Großteil der Mittel in den Aufbau neuer unbefristeter Stellen fließen soll.

Wir Grüne wollen den Zukunftsvertrag Studium und Lehre gemeinsam mit den Ländern verstetigen und qualitativ voranbringen. Daueraufgaben sollen auch mit Dauerstellen gesichert sein. Hierzu gehören unbefristete Berufswege neben der Professur, um Hierarchien abzubauen und die kooperativen Arbeitsweisen in der Wissenschaft zu stärken. Auskömmliche und nachhaltige Finanzierung erhöht auch in zukünftigen Krisen die Reaktionsfähigkeit des Wissenschaftssystems.