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Bundesregierung will Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen verbessern

Minderjährige Flüchtlinge sollen in Deutschland künftig besser untergebracht, versorgt und betreut werden. Das Bundeskabinett beschloss am 15. Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf. Um zu gewährleisten, dass die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen gleichmäßig verteilt werden, gibt es künftig eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht.

Maßstab für die Verteilung ist ein landesinternes und bundesweites Verfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Das aufnehmende Jugendamt kann Minderjährige damit an einen anderen Ort weiterleiten. Bei der Reise dorthin sind sie von einer geeigneten Person zu begleiten und am Zielort von einer Fachkraft des zuständigen Jugendamtes in Empfang zu nehmen.

Hintergrund des Gesetzentwurfs: Die Einreise unbegleiteter Minderjähriger konzentriert sich auf bestimmte Regionen in Deutschland. Nach geltendem Recht sind die Jugendämter am Einreiseort zur Inobhutnahme verpflichtet. Diese sind zum Teil jedoch so stark belastet, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung nur schwer zu gewährleisten ist.

Die GEW fordert für minderjährige geflüchtete Kinder und Jugendliche das Recht auf Kita- und Schulbesuch ab dem ersten Tag, für die älteren Jugendlichen das Recht auf Schulbesuch über die Volljährigkeit hinaus.

Migrantinnen und Migranten sind zudem - unabhängig vom Aufenthaltsstatus - auf zügige, kompetente Sprachvermittlung angewiesen. Nur so können sie Anschluss an das Bildungssystem gewinnen und die Integration in die Gesellschaft bewältigen. Daher verlangt die GEW auch einen bedarfsgerechten, flächendeckenden Ausbau von Grund- und Aufbaukursen in Deutsch als Zweitsprache.