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Bundesregierung blockt Verbesserungen bei Zeitverträgen

In der kommenden Woche startet die heiße Phase in der Auseinandersetzung um die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Nachdem Bundesrat und Bundeskabinett um Verbesserungsvorschläge gerungen hatten, liegt der Ball jetzt beim Bundestag.

Bild: hanohiki / iStock

Am Donnerstag wird das Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beraten. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber in vielen Punkten zu vage und unbestimmt. Der Bundesrat hat daraufhin einige Kritikpunkt der GEW aufgegriffen und Nachbesserungen verlangt. Das Bundeskabinett hat sich jedoch in seiner Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats gegen fast alle Verbesserungsvorschläge des Bundesrats ausgesprochen. Damit liegt der Ball beim Bundestag, bei den gewählten Abgeordneten. Werden sie den Mut haben, den Regierungsentwurf noch einmal gegen den Strich zu bürsten und so zu verändern, dass das Zeitvertragsunwesen in der Wissenschaft wirksam eingedämmt wird, Daueraufgaben auf Dauerstellen erledigt werden, faire Vertragslaufzeiten gelten? Das wird der Bundestag in den kommenden Wochen entscheiden, bereits am 11. November findet die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.

Die Aktionswoche Traumjob Wissenschaft, zu der die GEW ab Montag aufruft, kommt wie gerufen. Wir haben die einmalige Chance zu demonstrieren, dass wir uns mit einer kosmetischen Reparaturnovelle des WissZeitVG nicht zufrieden geben. Wir brauchen eine echte Reform: Dauerstellen für Daueraufgaben, verlässliche Berufsperspektiven! Also, mitmachen an den rund 100 bundesweiten Aktionen und so gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen deutlich machen: Wer gute Forschung und Lehre macht, hat auch gute Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verdient – dieser Herbst wird aktiv!

WissZeitVG: Bundesregierung blockt Verbesserungsvorschläge des Bundesrats

Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat geforderten Verbesserungen des Gesetzentwurfs zur Novellierung des WissZeitVG weitgehend zurückgewiesen. Das ergibt sich aus der Gegenäußerung der Bundesregierung, die nun mit der Stellungnahme des Bundesrats und dem Gesetzentwurf den Abgeordneten des Deutschen Bundestags vorgelegt wurde.

Der Bundesrat hat eine Reihe von Kritikpunkten der GEW aufgegriffen und in seiner am 16. Oktober beschlossenen Stellungnahme eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs gefordert. Damit beißt er aber bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf Granit. Abgelehnt hat die Bundesregierung den Vorschlag der Länderkammer, die Tarifsperre im Gesetz aufzuheben, ebenso wie die Forderung, für Zeitverträge zur Qualifikation (Erstverträge) eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vorzugeben, „sofern keine sachlichen Gründe eine kürzere Dauer rechtfertigen“. Eine bundesgesetzliche Festlegung einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit würde der „Vielfalt der in der Praxis existierenden Ausgestaltungen von Qualifizierungswegen und -möglichkeiten nicht gerecht werden“, wendet die Bundesregierung ein. Gleichzeitig kritisiert sie, dass sich der Vorschlag des Bundesrats nur auf Erstverträge bezieht und so darauf verzichte, „ dem Ziel der Begrenzung unsachgemäßer Kurzbefristungen auch für Folgeverträge Geltung zu verschaffen“. Ganz im Reinen mit sich scheint die Bundesregierung nicht zu sein – dies zeigt, dass in Sachen Mindestlaufzeiten durchaus noch etwas bewegt werden kann.

In einer wichtigen Frage sagt die Bundesregierung zumindest eine Prüfung des Bundesratsvorschlags zu: Die Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte soll auf sechs Jahre angehoben werden – im Regierungsentwurf sind maximal vier Jahre vorgesehen. Ein wichtiger Teilerfolg für die GEW, die die Begrenzung auf vier Jahre kritisiert hatte.

Auch beim Thema familienpolitische Komponente zeigt sich die Bundesregierung offen. Die GEW kritisiert seit Jahren, dass die im Gesetz enthaltene Option, Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Kinder betreuen, auch über die Höchstbefristungsdauer von sechs plus sechs (in der Medizin sechs plus neun) Jahren hinaus zu verlängern, unverbindlich ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch der Betroffenen, maßgeblich ist allein die nicht selten willkürliche Entscheidung des Arbeitgebers. Der Bundesrat hat nun die Bundesregierung im Sinne der Forderungen der GEW um die Prüfung einer verbindlichen Ausgestaltung der Familienkomponente gebeten. Die Bundesregierung hat die Prüfung zugesagt. Ein weiterer wichtiger Etappensieg der GEW – im Interesse einer besseren Planungssicherheit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und einer familienfreundlichen Hochschule.

Gesetze beschließt indes nicht die Regierung, sondern das Parlament. Insofern ist nicht die Gegenäußerung der Bundesregierung, sondern das Votum des Bundestages entscheidend. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete ist laut Grundgesetz nur seinem Gewissen unterworfen und hat es letztlich in der Hand, ob die WissZeitVG-Novelle am Ende tatsächlich zu einer Stabilisierung der Beschäftigung in der Wissenschaft führt oder geduldiges Papier bleibt.