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Bund-Länder-Programm gegen das Befristungsunwesen

Das Templiner Manifest der GEW ist im Bundesministerium für Bildung und Forschung angekommen: Gestern kündigte Bundesministerin Johanna Wanka an, dem Befristungsunwesen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einem Bund-Länder-Programm entgegenzuwirken.

Bild: Kay Herschelmann

Um die oft jahrelange und kurzzeitige Befristung von Stellen in Forschung und Lehre zu durchbrechen, wolle sie Geld des Bundes zur Verfügung stellen und zugleich die Länder mit ins Boot nehmen, sagte Wanka am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Hierbei soll insbesondere die Schaffung von Tenure Track-Stellen gefördert werden.

Die GEW begrüßt die Ankündigung eines solchen Bund-Länder-Programms. Bereits 2013 hatte die Bildungsgewerkschaft in ihrem Köpenicker Appell einen Pakt für berechenbare Karrierewege in der Wissenschaft vorgeschlagen und die Einführung von Tenure Track-Stellen gefordert. Ein Tenure Track eröffnet promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Perspektive einer dauerhaften Beschäftigung, wenn sie mit ihrer Einrichtung vereinbarte Entwicklungsziele in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement erreichen.

Den Worten der Bundesministerin müssen nun verbindliche Absprachen folgen. Für die GEW sind hierbei drei Punkte wichtig: Erstens: Ein Bund-Länder-Programm kann eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nicht ersetzen. Wir brauchen klare Grenzen und Mindeststandards für die Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft, die für alle gelten. Dies kann nur durch entsprechende Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen gelingen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, hierfür zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Zweitens: Das Bund-Länder-Programm muss auf Nachhaltigkeit angelegt sein. Die Hochschulen müssen daher garantieren, dass geförderte Stellen tatsächlich dauerhaft in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Drittens muss das Programm genutzt werden, um mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft durchzusetzen. Mindestens 50 Prozent der geförderten Stellen müssen daher von Frauen besetzt werden.